Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe vor einem großen Problem. Ich arbeite in einer kleinen Praxis mit dem Schwerpunkt Neurologie/ Psychiatrie und die Arbeitsverhältnisse sind nicht mehr tragbar. Ich bin seit Monaten extrem überlastet,ging wochenlang krank in die Praxis,da keine Termine abgesagt werden,egal wieviele Arzthelferinnen da sind. Es stehen deshalb einige vor einem Zusammenbruch,was unserem Chef allerdings egal ist. Ich war jetzt vorletzte Woche wegen eitriger Bronchitis krankgeschrieben und mein Hausarzt schrieb mich jetzt wegen Erschöpfungssyndrom krank. Jetzt versuche ich seit ein paar Monaten schwanger zu werden und ich mache mir jetzt Gedanken,wie das mit dem Gehalt weiter geht,wenn ich ins Krankengeld reinfalle wegen meinem Erschöpfungssyndrom und doch jetzt dann schwanger werde. Ich würde natürlich dann auch gerne weiter arbeiten,allerdings habe ich große Angst dieses Kind bei all dem Stress zu verlieren. Bekomme ich bei einem Beschäftigungsverbot durch meine FÄ dann mein normales Gehalt weiter trotz Krankengeldbezug und wird das Elterngeld dann auch mit dem Gehalt berechnet? Oder bekomme ich dann die komplette SS Krankengeld, das dann mit 0 Euro für 9 Monate für die Berechnung verwendet wird und nur 3 Monate mein vorheriges Gehalt? Über eine Antwort würde ich mich sehr sehr freuen,ich weiss nämlich nicht mehr was ich machen soll.
Vielen Dank schonmal!
von
MAMIIIIIIIIIIIII30
am 27.01.2017, 22:06
Antwort auf:
Normales Gehalt während Beschäftigungsverbot im Krankengeldbezug?
Hallo,
die AU geht dem BV vor u mindert das EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2017
Antwort auf:
Normales Gehalt während Beschäftigungsverbot im Krankengeldbezug?
Wenn Du wegen eines Erschöpfungszustandes so krank bist dass Du arbeitsunfähig bist, dann ist eine Schwangerschaft keine gute Idee.
Ein geplantes BV geht seit diesem Jahr eh nicht mehr, genau aus solchen Gründen warum Du es nutzen willst.
Der AG muss belegen warum er Dich nicht woanders einsetzen kann, sofern Dein Job überhaupt als gefährlich eingestuft wird.
Such Dir einen neuen Job, erhole Dich und werde dann schwanger.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2017, 23:02
Antwort auf:
Normales Gehalt während Beschäftigungsverbot im Krankengeldbezug?
Wenn du ein Erschöpfungssyndrom hast, ist das eine Indikation für eine Krankschreibung. Solche Erkrankungen dauern sehr lange, das kann Jahre gehen bis man wieder arbeitsfähig ist. Arbeitsunfähig gibt es kein BV, zumal die Erkrankung in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht, da du bei Eintritt der Erkankung nicht schwanger warst. Vergiß das BV!
Was du anstelle eines BV brauchst, ist eine vernünftige Lösung und eine vernünftige Lebensplanung.
Wenn diese Arbeitsstelle alle Mitarbeiter überfordert ist es höchste Zeit sofort eine andere Arbeit zu suchen, die nicht überfordert. Wenn es ein Abgrenzungsproblem ist, musst du an dir abeiten, dich besser abzugrenzen.
Schwanger werden in einem Erschöpfungssyndrom (andere Bezeichnung: Erschöpfungsdepression) ist das letzte was du brauchst. Erstens wird dich vermutlich die Schwangerschaft noch mehr überfordern mit all den damit verbundenen Beschwerden, zweitens braucht das Kind (auch das Ungeborene schon) eine psychisch gesunde Mutter, um sich optimal entwickeln zu können.
Du spekulierst auf 6 arbeitsfreie Monate mit BV um ein Kind austragen zu können, in deinem nervlichen Zustand. Das kann ganz schön daneben gehen.
Mitglied inaktiv - 28.01.2017, 09:27