d.h. ich müßte von dem erhaltenen Elterngeld (hab es ja schon vollständig bekommen) einen teil zurückzahlen oder wie soll ich das verstehen? und ich wollte eigentlich wissen, ob ich ganz normal in meine festgelege Steuerklasse ( bei mir 5) eingestuft werden würde?? es ist kein minijob. DANKE
von murkel21 am 15.02.2011, 12:37