Frage:
Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Hallo ihr lieben ! Hatte mich so gefreut das mein Chef sich so schnell und ohne Gemurre auf mein Schreiben und meine SS eingelassen hat und er meinte auch das wär dann so und hat mir auch unterschrieben das meine Kündigung nichtens ist ! Jetzt hab ich gehört er bzw sein Steuerberater wollen das prüfen lassen ob die Kündigung nicht doch rechtskräftig ist. Was soll ich jetzt machen ? Hat der da überhaupt ne Chance ? Oder ich ? Lg bitte um Antwort
von
Alex2907
am 07.02.2012, 08:01
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Hatte ja unten was dazu geschrieben.....
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2012
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Hat er nicht !
Stand denn eine Schwangerschaftswoche auf dem Attest ?
Dass sie es prüfen ist ok, die haben ja auch wenig Ahnung von der Thematik, kein Grund zur Sorge
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 08:25
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Ja stand 5 SSW drauf und am Do muss ich nochmal zum FA wenn er dann was sieht rechnet er auch den ET aus ! Klar können die das prüfen versteh nur nicht warum er das akzeptiert und der Steuerberater sich da einmischt ?
von
Alex2907
am 07.02.2012, 08:33
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Nicht das ich jetzt irgend ne Frist verpasse wegen klagen oder so und dann steh ich dann da ! Jede Woche was neues will doch nur meine Ruhe ! :-(
von
Alex2907
am 07.02.2012, 10:29
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Alles gut. 5.SSW ist der 13.01. soch in jedem Fall drin, sogar fast mittig :-)
Dass er das prüft ist normal, er sucht natürlich nach Wegen.
Klagen musst Du noch nix, erst wenn Dein Gehalt nicht kommt.
Bekommst Du ein BV ab Herzschlag ?
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 10:47
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Was ich nicht verstehe , Fr. Bader sagt um so genauer der FA was schreibt umso besser ! Es reicht aber doch laut Gesetz die SS anzugeben der AG kann dann auf verlangen ein Attest anfordern das hatte ich ja direkt abgegeben auf dem Stand 5SSW drauf und sagt ja somit das ich schon schwanger war zum Zeitpunkt der Kündigung ! Denen geht es glaube ich um die Frist die ich hätte einhalten müssen diese 2 Wochen aber wenn man es nicht weiß verlängert sich diese ja ! Ich weiss auch nicht ! Echt kompliziert sowas kann aber auch nur bei mir so sein ! Kann nicht irgendwas mal gut gehen sofort und gleich
von
Alex2907
am 07.02.2012, 11:34
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Die 2 Wochen Frist gilt ab dem Zeitpunkt wo die von der Schwangerschaft weißt!
Also: Kopf hoch - kann NICHTS passieren!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 12:28
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Hallo,
ganz ruhig. Jetzt 5. SSW heißt doch klar, dass zum Zeitpunkt der Kündigung 13.01. die SS zwar schon bestand, aber noch nicht bekannt sein konnte, da kein Test der Welt angeschlagen hätte. Sie haben offensichtlich den SS-Test direkt nach Ausbleiben der Regel gemnacht, sind am nächsten Tag zum FA und haben die vermutete SS bestätigt bekommen und sind mit dem Attest am nächsten Tag zum AG. Das ist unverzüglich nach Bekanntwerden der SS.
Wie schon weiter unten gesagt, falls Sie nicht krankgeschreiben sind oder ein BV haben, zur Arbeit erscheinen!
VG
von
Lina_100
am 07.02.2012, 13:06
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Nun - möglicherweise ist der Fall tatsächlich grenzwertig: laut Angaben der AP war die Zeugung offenbar unmittelbar nach der Kündigung; ob man da schon von Schwangerschaft sprechen kann?
5. SSW bedeutet ja: seit 2-3 Wochen schwanger....
von
Andrea6
am 07.02.2012, 13:43
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Ich weiss auch nicht mehr was zählt und wie das ausgelegt wird das ist echt nervig ! Bin aber jetzt auf jedenfalls mehr als drei Wochen schwanger weil ich jetzt schon in der 6 SSw bin und am Donnerstag erfahr ich dann den ET dann rechnen die 280 Tage zurück und da müsste dann alles glatt gehen ! Keine Ahnung muss abwarten
von
Alex2907
am 07.02.2012, 15:00
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
das entsprechende Ei zur Schwangerschaft muss ja aber reifen, eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen, da sind die 2 Wochen auch mit drin !
Daran gibt es nichts zu rütteln.
Ohne Ei nicht schwanger :-)
Alex, alles ist gut. Aber Dein Chef hat keine Ahnung, musste er vorher wohl auch nicht, nun sichert er sich ab und dann weiss er das auch.
Jeder von uns würde da an Chefs Stelle nochmal jemanden fragen der sich auskennt.
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 16:17
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Muß Dich korrigieren: eine Schwangerschaft dauert 38 Wochen....
Ein Ei reift jeden Monat, ohne daß dies zwangsläufig zu einer Schwangerschaft führt.
Die 2 Wochen vorm Eisprung gehören nicht zu realen Schwangerschaftsdauer dazu.
Daß sie quasi "mitgezählt" werden hat rein rechnerische Ursachen.
von
Andrea6
am 07.02.2012, 17:00
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Andrea hat recht, eine Schwangerschaft muss schon bestanden haben. Aber keine Panik! Abwarten was da kommt und der FA sagt!
von
Lina_100
am 07.02.2012, 17:17
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Du hast sie am 13.1. bekommen, aber zu wann bist Du raus ?
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 18:42
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Zum 12.02
von
Alex2907
am 07.02.2012, 18:45
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Dann ist doch alles gut.
Ich geh mal googeln zur Sicherheit
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 18:46
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Guck mal : n dem Fall, dass die Arbeitnehmerin bei der Kündigung nicht von ihrer Schwangerschaft weiß und deshalb auch die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lässt, kann sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Schwangerschaft beim Arbeitsgericht beantragen, die verspätete Klage zuzulassen und gleichzeitig die Kündigungsschutzklage erheben. Es gilt allerdings eine absolute Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem Ende der versäumten Frist gerechnet. Danach ist der Antrag auf Zulassung der verspäteten Kündigungsschutzklage nicht mehr möglich.
Gewinnt die Arbeitnehmerin die Kündigungsschutzklage, so muss der Arbeitgeber rückwirkend das Arbeitsentgelt zahlen, auch wenn die Frau nicht beschäftigt war. Er muss ebenfalls den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen weiter bezahlen.
Quelle : http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/mutterschutz/kuendigung-schwangerschaft.html
Wegen der Frist zum Klagen.
Ok, zwei Wochen gelten ab Kündigung, nicht ab letzter Arbeitstag, war nur so eine Idee.....
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 18:49
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Ich kann sowieso nichts machen ausser warten ! Bringt ja nichts ! Er hat das jetzt erst mal anerkannt und das unterschrieben mich auch freigestellt ! Jetzt muss er sich als nächstes bei mir melden wie es weitergeht ! Hab das auch nur durch Zufall erfahren ;-) also eigentlich weiss ich das nicht ! Wer weiss was passiert
von
Alex2907
am 07.02.2012, 18:49
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Aber wenn er anerkannt hat und das auch schriftlich !!! ,
Hatte er nicht auch die Kündigung zurückgenommen ?
Dann kann gar nichts passieren.
Wichtig ist, dass er Dir Dein normales Gehalt zahlt und dann wirst Du es sehen,
Ich drück die Daumen
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 18:52
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
Ich hatte ein Schriftstück aufgesetzt in dem Stand : das ich meine SS hiermit bekannt gebe ich in der 5 SSW bin und somit die Kündigung hinfällig ist und ich mich auf das Mutterschutzgesetz Berufe als Abhang ein Ausdruck des Paragraph 9 ! Das hat er mit datum Stempel unterschrieben ! Und mein Mann hatte noch einen Zeugen dabei
von
Alex2907
am 07.02.2012, 18:57
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Nochmal ich mit Kündigung Schwanger Frist Attest ?
So, ich hab nochmal gesucht, interessiert mich jetzt auch.
Hab die Seite aus Versehen zu gemacht, aber ein Urteil gefunden in dem eine Frau gegen den AG klagte weil er sie 3 Tage vor geplanter künstlicher Befruchtung kündigte.
Der AG war gegen den Kinderwunsch und wollte sie deshalb loswerden.
Nun, die Befruchtung klappte und sie war dann schwanger.
Das Gericht entschied für die Klägerin, weil die Zeit der Eireifung rückblickend zur Schwangerschaft zählt und diese nur aus diesem Ei hervorgehen kann.
Sozusagen hat man nach einer Kündigung noch einen Eisprung Zeit um schwanger zu werden :-) Danach ist die Kündigung dann wirksam.
Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 19:22