Liebe Frau Bader,
vielleicht können Sie es kurz und knapp erklären.
Die Fakten:
Geburt Kind 1 Juni 2013
Elternzeit 2 Jahre
Elterngeld 1 Jahr (ca. 900€ im Monat)
Seit August 2014 arbeite ich Stundenweise. Mal bekomme ich 100€, mal 400€
Geburt Kind 2 Mai 2015, also noch vor Ende der Elternzeit von Kind 1.
Ich weiß, dass ich Elternzeit Kind 1 unterbrechen kann und in den Mutterschutz gehen kann.
Wie berechnet sich jetzt das Elterngeld für Kind 2?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe,
lg Butterblume (mit'm Brett vorm Kopf)
von
Butterblume82
am 24.11.2014, 20:46
Antwort auf:
Nochmal Elterngeld
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG.
Für diese Monate wird dann auf die Zeit vor der ersten EZ zurückgegriffen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2014
Antwort auf:
Nochmal Elterngeld
Kann mich irren, aber IMO folgendermassen:
Einkommen zwischen Juli2014 und März2015 - was dann 9 Monate wären. Der andere 3 Monate müsste dann Feb/März2013-Apr/Mai2013 sein - je nachdem halt wann genau deien Mutterschutzfristen begonnen haben/beginnen.
Du mußt halt 12 Monate vom zweiten Mutterschutz zurückreichen, alles in diesem zeitraum zählt fü das Elterngeld für das zweite Kind. Die Zeiten welche Du dabei Elterngeld für Kind1 bezogen hast bzw Mutterschaftsgeld, musste ausklammern, die fließen nicht ein in die Berechnung. Deshalb werden auch einige Monate von vor der Geburt des 1ten Kindes wohl mit einfließen. Zudem dürfte oben drauf wohl noch der geschwisterbonus kommen.
Das Du noch in Elternzeit vom Kind1 bist, ist für das Elterngeld des 2ten Kindes unrelevant.
Wenn Du mal 100€, mal 400 € bekommen hast,. wird das IMO eher auf den Mindestsatz plus Geschwisterbonus hinauslaufen.
Aber wie gesagt, ich kann mich irren bei den Monaten. Grundsätzlich sollte die Berechnungsgrunlage selbst aber so stimmen. Schau mal hier: http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html
Mitglied inaktiv - 24.11.2014, 22:15