Noch einmal: Mitteilung über Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Noch einmal: Mitteilung über Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,, ist diese Aussage korrekt? Kündigungsschutz gilt immer in der Schwangerschaft, auch in der Probezeit. Wenn es also eine normale Probezeit ist, die automatisch in den normalen Arbeitsvertrag über geht, kann dir garnichts passieren. Mein Vertrag ist un-befristet 6monatige Probezeit läuft am 15.12 aus wenn ich ein BV ausgestellt bekomme ist mir dennoch mein Arbeitsplatz bis nach der Entbindung sicher? Habe ich das nun richtig verstanden? Viele Grüße

von FrauvonWunderfitz am 23.10.2011, 12:18



Antwort auf: Noch einmal: Mitteilung über Schwangerschaft

Hallo, ja! Sie haben Kü-Schutz bis zu 4 Mo. nach der Geburt bzw bis zum Ende der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2011



Antwort auf: Noch einmal: Mitteilung über Schwangerschaft

Ja! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.10.2011, 17:59



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