Noch eine Nachfrage zu den Partnerschaftsmonten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Noch eine Nachfrage zu den Partnerschaftsmonten

Hallo Frau Bader, noch eine Nachfrage zu den Partnerschaftsmonaten: Es ist aber schon erlaubt in diesen vier Monaten zwischendurch auch Urlaubstage zu machen, oder? Im Gesetz steht "durchschnittlich 25 Wochenstunden erwerbstätig". Wenn ich Urlaubstage nehme, dann bin ich doch für diese Tage trotzdem erwerbstätig, oder? Für diese vier Monate bekomme ich doch auch entsprechende Urlaubstage, oder? (Also runter gerechnet auf die Teilzeitstunden.) Vielen Dank nochmal für Ihre Arbeit! LG Lilly

Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 22:16



Antwort auf: Noch eine Nachfrage zu den Partnerschaftsmonten

Hallo, ja, das geht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2016