Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich sind nicht verheiratet und erwarten nun unser erstes Kind. Es stellt sich die Frage, ob das Kind nach der Geburt gesetzlich oder privat versichert werden soll. Mein Partner verdient ca. 100.000 € im Jahr und ist in der privaten Krankenversicherung. Ich verdiene ca. 50.000 € p.a. und bin gesetzlich krankenversichert. Nach der Geburt werde ich mind. ein Jahr zu Hause bleiben. Gibt es Vorschriften wie unser Kind versichert werden muss bzw. was würden Sie uns empfehlen?

von vomglueckgekuesst am 22.11.2016, 12:47



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Hallo, ohne Ehe können Sie wählen, mit Ehe muss das Kind bei dem versichert sein, der mehr verdient. Ich (und auch andere) finden, dass das ein Verstoß gegen den grundgesetzlichen Schutz der Familie ist - die ja schlechter behandelt wird. Höchstrichterlich ist aber entschieden, dass es zulässig ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2016



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Hast eine PN.

Mitglied inaktiv - 22.11.2016, 12:52



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Herzlichen Glückwunsch! :)

von Pamo am 22.11.2016, 12:58



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Hallo, solange ihr nicht verheiratet seid habt ihr die Wahl. Wenn ihr heiratet muss das Kind in die PKV.... wenn sie es dann noch nimmt, weil das Kind ggf. dann schon Vorerkrankungen hat... Oder das Kind muss dann selbst in der GKV gegen eigenen Beitrag versichert werden. Vorteil PKV: kürzere Wartezeiten, weniger restriktiv in der Medikamentenwahl, oft breitere Wahl in der Therapie/Diagnostik, Chefarzt etc. (ja nach Tarif), Nachteil: mehr Papierkram, keine "Kind krank Tage" manche Hilfsmittel etc. werden nicht übernommen, ggf. muss man mal in Vorleistung gehen. Vorteil GKV: geregeltes System, "Kind-Krank-Tage" (zumindest für Dich), ä Nachteil: Massensystem, längere Wartezeiten, eingeschränkte Wahlmöglichkeiten. Gruss D

von desireekk am 22.11.2016, 14:42



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

@DesireeKk Vielen Dank für die Antwort. Wie sieht es aus, wenn wir das Kind erst gesetzlichkrankenversichern (kostenlos über mich) und dann heiraten? Muss es nach der Hochzeit privatversichert werden? Wenn nicht, ist der Beitrag für die gesetzliche Versicherung dann sehr hoch? Ich habe diesen Gedanken, weil wir natürlich irgendwann heiraten werden. Nicht dass unser Kind später nicht mehr von der Privatversicherung aufgenommen wird und die Beiträge der gesetzlichen KV dann horrend hoch sind. Dann könnten wir es besser gleich privatversichern.

von vomglueckgekuesst am 22.11.2016, 15:23



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Wir sind verheiratet, ich GKV, der Vater Privat. Unser Kind muss bei dem Elternteil versichert werden, der mehr verdient. Wenn ihr also heiratet gibts keine Wahl mehr. Vorher würd ich das Kind immer kostenlos familienversichern bei Mama

von An77 am 22.11.2016, 19:11



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Glückwunsch. Ging der Plan ja auf :-D Kenne es wie Ann77, bei Verheirateten gilt: Versicherung des Höherverdienenden. Nur, wie ist das wenn man später heiratet? Keinen Plan, ob es da anders ist.

Mitglied inaktiv - 22.11.2016, 20:51



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Also wir müssen jetzt beides an die KK übermitteln, also mein Einkommen, das meines Mannes. Sind bei verschiedenen Krankenkassen. Allerdings wird unser Sohn so oder so bei mir versichert bleiben. Habe aber auch das höhere Einkommen.

Mitglied inaktiv - 22.11.2016, 21:05



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Nach der Hochzeit kann es sein, dass das Kind in die private PKV wechseln muss. Aber es kann sein, dass die PKV das Kind nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen aufnimmt (Aufnahmepflicht nur für Neugeborene), wenn das Kind z.B. eine Erkrankung hat ... Erste Hinweise findet man auf dieser Übersicht: http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nach-der-hochzeit-was-passiert-mit-der-privaten-oder-gesetzlichen-krankenversicherung-der-kinder/

Mitglied inaktiv - 22.11.2016, 21:11



Antwort auf: Neugeborenes privat- oder gesetzlich krankenversichern?

Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon weitergeholfen.

von vomglueckgekuesst am 23.11.2016, 09:30



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