Hallo Frau Bader, ich habe noch eine kurze Frage zur neuen Gesetzeslage SR: Wenn das Jugendamt vorher invollviert war u es sich um ein Kleinkind handelt, werden sie dann nach wie vor bei der Gerichtsverhandlung dabei sein? Liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 27.06.2013, 12:34