Frage:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
hallo,
habe mal eine Frage zum neuen Gesetz des gemeinsamen Sorgerechts.
Mein Partner hat eine 9 jährige Tochter. Seine Exfreundin hat ihm bis jetzt das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Mit dem neuen Gesetz möchte er dies ändern und das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Nun meine Frage: Ab wann hat er das Mitbestimmungsrecht? Ab Antragsstellung oder erst nach Gerichtsbeschluss?
Bsp. Er sucht sich eine Anwältin oder geht zum Jugendamt und versucht so eine Klärung mit der Kindsmutter zu bekommen. Sollte sie diesem nicht zustimmen folgt der gerichtliche Weg. Was wäre wenn die Kindsmutter in dieser Antragsphase noch heiratet und der Tochter den partnerlichen Nachnamen gibt. Tochter hat z.Z. den Nachname der Mutter. Ist dies noch möglich oder kann sich der Kindsvater dagegen wehren? bzw. wichtige schulische belange: kann sie dies immer noch allein entscheiden oder braucht sie schon ab Anwaltsschreiben das Einverständnis des Kindsvaters?
Ich danke für ihre Antwort und wünsche einen schönen Abend.
von
sammyasz
am 24.01.2013, 17:40
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
Hallo,
er kann sich tatsächlich erst wehren, wenn der Antrag durch ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2013
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
Puh, ich weiss es nicht sicher.
Aber ich denke dass es ab Antragstellung ein schwebendes Verfahren ist.
Und ich an seiner Stelle würde dad beim zuständigen Standesamt melden bei dem sie heiraten wollen und darauf hinweisen dass er damit nicht einverstanden ist.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das Kind ja nun auch eh nicht seinen Namen trägt und er mal in sich gehen soll warum er da was gegen hat.
Ich denke er wirbelt da mehr Dreck auf welches dem Kind schadet.
Immerhin wächst das Kind mit diesem Mann auf, wird eine Bindung haben.
Nimmt die Frau den Namen an, dann heisst keiner mehr wie das Kind.
Von daher mein Rat : Sorgerecht auf jeden Fall beantragen, aber lasst das Veto beim Namen.
Da geht es in meinen Augen nicht ums Kind, sondern um der Ex Steine in den Weg zu legen. Keine Gute Basis.
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2013, 17:59
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
danke für deine schnelle antwort.
es geht hier nur um die möglichkeit der heirat, mehr steht da nicht fest.
bei der namensänderung geht es nicht um ärgern der kindsmutter, sondern damit das kind nicht den namen des neuen partners bekommt. geheiratet ist schnell, namen werden schnell geändert. doch was ist wenn eine ehe nicht hält und eine scheidung kommt. dann hat das kind den namen des ex-partners und muss ihn behalten, obwohl sie nicht mit ihm verwandt ist.
von
sammyasz
am 24.01.2013, 18:23
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
Naja, die Mutter heisst dann ja auch so.
Und im Endeffekt wird das Kind aber nie den Namen Deines Partners haben.
Von daher finde ich die Empörung darüber nicht sooooo angebracht.
Versteh mich nicht falsch, aber da keine namentliche Bindung zum Vater ist, wird es auch vor Gericht schwer dies zu unterbinden.
Es entspricht dann eher dem Kindeswohl so zu heissen wie die Mutter als so wie keiner.
Ich bin eh dann dafür dass der Mann den Namen der beiden annimmt.
Man muss abwägen ob sich der Streit lohnt dafür.
Im Endeffekt leidet nur das Kind.
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2013, 18:52
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
Achso, das Kind ist ja 9, da wird es auch befragt dazu mit dem Namen.
Je nachdem wie sie selbst dazu steht kann dann auch über den Kopf des vaters hinweg entschieden werden,
Haben die beiden denn guten Kontakt miteinander ?
Drück Euch die Daumen fürs Sorgerecht, diese Änderung ist einfach toll !
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2013, 19:07
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
papa und kind haben von anfang an einen super kontakt. sie ist gerne bei ihm und freut sich auf jeden umgangstermin.
zur kindsmutter ist der kontakt im moment etwas schwierig, was an einer anderen sache liegt, die nicht das kind betreffen. ich hoffe das wandelt sich bald wieder zum positiven. das alle den namen der kindsmutter behalten wäre natürlich das beste, aber das liegt nicht in meinem ermessen.
von
sammyasz
am 24.01.2013, 19:29
Antwort auf:
neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?
Dann ist das Sorgerecht eine Formsache bei den Bedingungen. Das ist super.
Wegen dem Namen würde ich dann echt abwarten.
Und er soll sie dann mal fragen wie sie das sieht.
Möglich ist ja auch, und nun wird es raffiniert *gg* , dass sie dann den Namen vom Papa nimmt. Wenn die Ehe der Mama dann scheitern sollte, dann heisst sie immerhin wie der Papa.
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2013, 19:35