Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 14.11.15 geboren,ich habe 2jahre Elternzeit (Vollzeitstelle 40h) eingereicht und mir, bei dem 3.Jahr die Option gelassen, es bis zum 8.Geb.des Kindes zu nehmen (dies hat mein AG zur Kenntnis genommen). Nach dem 1. Geb. habe ich wieder 18h angefangen zu arbeiten. Wir haben keinen neuen Arbeitsvertrag gemacht. Wie ist es nun, wenn die 2 Jahre Elternzeit rum sind und ich weiterhin nicht mehr als 18-20h arbeiteten werde: muss ich einen neuen Vertrag zur Teilzeit machen bzw.. auf meinen AG zugehen? Muss ich meinen Arbeitgeber bzgl. des 3. Jahres erneut ansprechen? Bin ich dann nach der Elternzeit kündbar? Kann ich das 3. Jahr Elternzeit auch beim neuen AG nehmen? Was wäre, wenn ich jetzt ,vor Ende Elternzeit erneut schwanger wäre, bin ich weiterhin unkündbar und habe ein Recht auf einen angemessenen Arbeitsplatz? Lieben Gruß
von karamellchen am 19.09.2017, 09:22