Ich habe zwei Söhne ( 14 und 16 Jahre alt ) aus geschiedener Ehe. Der Vater der beiden Kinder hat mit mir das gemeiname Sorgerecht.Die Kinder leben bei mir und meinem neuen Mann. Wir haben geheiratet und die Kinder möchten den neuen Familiennamen annehmen. Ab welchem Alter dürfen die Kinder selbst entscheiden wie sie heißen möchten?Ich muss hinzufügen das der Kindsvater sich dagegen entscheiden wird, nur um mich zu ärgern.
Wie ist der Werdegang damit die Kinder den neuen Namen tragen dürfen?
Mitglied inaktiv - 09.01.2013, 13:55
Antwort auf:
Neuer Nachname für 14 - und 16- jährige Söhne nach erneuter Heirat?
Hallo,
wieso "um Sie zu ärgern"?
Warum soll er zustimmen, dass die Kinder den Namen eines anderen Mannes bekommen, mit dem sie nicht verwandt sind? Und auf den Namen des leiblichen Vaters dafür verzichten?
Das werden sie gegen seinen Willen auch vor keinem Gericht durchbekommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2013
Antwort auf:
Neuer Nachname für 14 - und 16- jährige Söhne nach erneuter Heirat?
Da der KV sorgeberechtigt ist, geht es nur mit seiner Einwilligung. Zudem müssen die Kinder auch einwilligen wenn sie älter als 14 Jahre sind.
von
Pamo
am 09.01.2013, 14:13