Hallo,
ich habe das selbe Problem wie hier noch jemand, ich ziehe zum 1.11. in eine andere stadt ca 20 km weg, habe in der neuen stadt nachgefragt weder die Kirchlichen noch die städtischen Kindergärten haben einen Platz frei.
1.Frage Darf mein Kind in dem alten Kindergartenplatz bleiben? mein Ex freund und ich kümmern uns beide um meine Tochter aber sie wird bei mir wohnen.
2. Stimmt es wirklich das die Stadt dann den Platz in der anderen Stadt zahlen muss? wenn ja an wen muss ich mich da wenden?
Danke schon mal im vorraus.
Mit freundlichem Gruß Jessica Krengel
von
Jeass
am 09.09.2016, 14:39
Antwort auf:
Neuer Kita Platz bei Umzug
Hallo,
Sie haben nur einen Anspruch in der neuen Stadt - wenn beide Gemeinden sich einig sind, kann das Kind auch im alten KiGa bleiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2016
Antwort auf:
Neuer Kita Platz bei Umzug
Hallo,
also, den alten Platz behalten kann man nur mit Zustimmung der neuen Stadt, welche tatsächlich einen Ausgleich an die alte Stadt zahlen muss. Und die alte Stadt muss bereit sein, den Kita - Platz an Auswertige zu vergeben. Daran scheiert das hier bereits. Wir haben so einen Notstand mit Plätzen, dass die bei Umzug die Gemeinden die Plätze sofort herausverlangen.
Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 14:56