Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ein wenig Ruhe für mein Gefühlskarussell zu finden.
Ich habe zu April einen neuen Job als Erzieherin angefangen und habe nun letzte Woche erfahren, dass ich ungeplant schwanger geworden bin.
Als wäre das nicht schon genug verkündet mir meine Chefin heute auch noch, dass sie die Kita wahrscheinlich schließen muss!
Ich war noch nicht beim Frauenarzt, der Termin ist nächste Woche, weiß also auch noch nicht über mögliche Immunitäten oder ein Beschäftigungsverbot bescheid.
Aber das bei Seite frage ich mich jetzt, falls die Kita tatsächlich schließt, woher bekomme ich dann mein Geld im Falle eines Beschäftigungsverbots?
Vom Arbeitsamt ja nicht, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe oder?
Ich hoffe, das war nicht zu viel WirrWarr...
Liebe Grüße!
von
LottaPro
am 16.05.2017, 18:05
Antwort auf:
Neuer Job, Betrieb schließt und auch noch schwanger!?
Hallo,
wenn der Betrieb tatsächlich schließt, wird die Arbeitgeberin eine Ausnahmegenehmigung bei dem Gewerbeaufsichtsamt erwirken und ihnen kündigen.
Dann sind Sie arbeitssuchend.
Ein Beschäftigungsverbote würde sich möglicherweise negativ auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 auswirken, da nur der Arbeitslosengeld 1 bekommen kann, der tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dies ist aber strittig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2017
Antwort auf:
Neuer Job, Betrieb schließt und auch noch schwanger!?
das bv gilt nur für den kindergaren WENN überhaupt. wenn der schließt stehst du dem arbeitsmarkt zur verfügung und das BV gilt nicht mehr. könntest ja auch woanders arbeiten wo keine gefährdung da ist. denn WENN ein bv überhaupt kommt, dann kommt das vom AG, also der kita. aber auch nur, wenn kein andere arbeitsplatz dort zur verfügung steht. verwaltung etc. und wenn der AG nicht mehr da ist, gilt auch das von dem ausgestellte BV nicht mehr. dann kannst du ganz normal vermittelt werden, auch schwanger
von
mellomania
am 16.05.2017, 20:54
Antwort auf:
Neuer Job, Betrieb schließt und auch noch schwanger!?
1. Wenn die Kita schließt, dann wirst auch du ganz legal gekündigt werden, ob schwanger oder nicht, wenn der Träger keine andere Kita hat, wo er dich einsetzen könnte.
2. Immunitäten werden NICHT beim Frauenarzt, sondern immer beim Betriebsarzt ermittelt. Den Frauenarzt geht dein Arbeitsplatz nichts an, dafür ist er nicht zuständig.
3. Du kannst dich ganz normal wieder bewerben, du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Alles klar?
Mitglied inaktiv - 16.05.2017, 21:55
Antwort auf:
Neuer Job, Betrieb schließt und auch noch schwanger!?
Bekommst Du ein BV vom Arzt, dann dürfte das problematisch werden. Weil dann das Amt davon ausgehen kann das du derartig schwere gesundheitliche Probleme hast das die Aufnahme JEGLICHER Arbeit mit der Schwangerschaft nicht vereinbar ist.
Aber, in deinem Fall ist eh der AG in der Pflicht wegen BV. Der muss erst prüfen ob er ein BV aussprechen muss. Oder ob er eben Ersatzarbeit für dich hat. Und wenn du das BV nur deshalb bekommst, weil Du mit Kleinkindern nicht mehr arbeiten kannst, dann kannst Du sehr wohl - sofern es zur Kündigung kommt - ja andere Arbeiten übernehmen. Du musst halt nur entsprechend arbeitswillig und -fähig sein. Und dich eben auch dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stellen.
Mitglied inaktiv - 16.05.2017, 23:11