Sehr geehrte Frau Bader, ich habe dieser Seite schon entnommen, dass nach der Elternzeit es nicht nötig ist einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Ist dies immer noch aktuell? Ich fange im September wieder bei meinem alten AG an, jedoch in Teilzeit? Vorher 40 Stunden Woche jetzt 20 Stunden Woche. Nun hat man mir einen komplett neuen Vertragsentwurf zugeschickt. Vielleicht sollen sie wissen, das wir in diesem Jahr auch geheiratet haben und ich nun einen anderen Nachnamen trage. Was jedoch nicht von Bedeutung in diesem Fall sein dürfte, oder? Ich freue mich über ein kurzes Feedback
von Sonnenblume82 am 28.08.2012, 13:22