Sehr geehrte Frau Bader, angenommen, man nimmt für sein Kind vorerst zwei Jahre Elternzeit, weil man sich ein Jahr für später, z.B. für den Schulanfang etc. aufheben möchte, was passiert dann mit diesem dritten Elternzeitjahr, wenn man während der Elternzeit bzw. nach dem zweiten Jahr den Arbeitgeber wechselt? Besteht trotzdem weiterhin ein Anspruch auf das dritte Jahr, oder wäre dieser Anspruch dann verwirkt? Unsere Tochter wurde im Januar 2014 geboren. Freundliche Grüße Martina
von karana312 am 06.08.2015, 15:20