Hallo Frau Bader
ich habe ein Jahr Elternzeit bis August 2015. Angenommen ich wäre wieder schwanger und wurde nach der Elternzeit meinen Resturlaub nehmen und dann ein Beschäftigungsverbot bekommen oder direkt im Anschluß der EZ ist das erlaubt? Und wie würde dann das Gehalt für das Beschäftigungsverbot berechnet? Und wann müsste ich meinem Arbeitgeber die neue Schwangerschaft anzeigen.
liebe grüße
anja
von
anja218
am 13.04.2015, 23:24
Antwort auf:
neue Schwangerschaft während Elternzeit
Hallo,
wenn die EZ ausläuft kann man direkt in ein Bv gehen. Man bekommt dann den Lohn, den man ohne BV bekäme
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2015
Antwort auf:
neue Schwangerschaft während Elternzeit
Hallo,
nach der regulären Beendigung der EZ ist ein sofortiges BV möglich. Nur eine vorzeitige Beendigung um ein BV zu erlangen ist strafbar, denn es wäre Betrug!
Wann du deinem AG von der SS erzählst ist deine Sache, du bist ja noch in der EZ des ersten Kindes. Es entsteht dir aber kein Nachteil, es zeitnah mitzuteilen.
Lg
von
Colien07022004
am 14.04.2015, 06:04
Antwort auf:
neue Schwangerschaft während Elternzeit
Vielen Dank die Infos waren mir sehr hilfreich.
lg
von
anja218
am 14.04.2015, 19:34