Neue Schwangerschaft in 2 Jährigen Elternzeit, welche Rechte habe ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neue Schwangerschaft in 2 Jährigen Elternzeit, welche Rechte habe ich?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in meiner 2 Jährigen beantragten Elternzeit meines am 18.6.15 geborenen Sohnes. Bin aber jetzt mit dem zweiten Kind ind der 11 SSW schwanger. .Das heißt meine Elternzeit endet am 17.8.17 und gleichzeitig beginnt der Mutterschutz am geichen Tag da der errechnete Entbindungstermin der 28.9.17 ist. Wie gehe ich am sinnvollsten vor? zumal ich nicht vorhabe nochmal in die gleiche Tätigkeit als Verkäuferin in den Betrieb zurückzugehen. Bin um jede Hilfe Dankbar, Liebe Grüße

von Sonnenblume 123 am 07.03.2017, 12:19



Antwort auf: Neue Schwangerschaft in 2 Jährigen Elternzeit, welche Rechte habe ich?

Hallo, Sie beenden die Elternzeit ja sowieso am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen volles Mutterschaftsgeld. Dann beantragen sie neue Elternzeit. Dann können Sie sich überlegen, in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber mit Zustimmung des alten Arbeitgebers Teilzeit zu arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Neue Schwangerschaft in 2 Jährigen Elternzeit, welche Rechte habe ich?

Da stimmen die Zeiten nicht, EZ endet bei 2 Jahren am 17.6, da wären noch 2 Monate bis zum nä Mutterschutz. Entweder die EZ verlängern oder mit Urlaub überbrücken, falls vorhanden oder arbeiten.

von sternenfee75 am 07.03.2017, 13:06



Antwort auf: Neue Schwangerschaft in 2 Jährigen Elternzeit, welche Rechte habe ich?

´Schau mal was genau du überhaupt gemeldet hast. So wie Du schreibst passt das nicht. Nicht das dein AG und Du von verschiedenen Daten ausgehen, Ich vermute mal Du hast Mutterschutz plus 2 Jahre EZ gerechnet, das ist aber faktisch falsch da die EZ ab Geburt beginnt. Wenn Du 2 Jahre gemeldet hast wäre der 2te Geburtstag also der erste Arbeitstag. Hast Du dagegen dem Ag extra das Datum 17.08 genannt, dann ist das auch OK. Dann hast Du aber eben 2 Jahre EZ plus 8 Wochen Mutterschutz genommen. Also abklären, nicht das es da ein böses Erwachen gibt weil Dein AG dich früher erwartet. Und keine Panik, Du kannst jedes beliebige Datum zwischen Geburt bzw besser nach Mutterschutz als Frau und dem 3ten Geburtstag als EZ-Ende melden, man muss meine ganzen Wochen, Monate oder Jahre nehmen. Man muss aber sich einig werden darüber was genau man gemeldet hat - und da sind fixe Daten eben weit besser wie die wage Aussage, nehme 2 Jahre EZ. Wie Du ja gerade hier mitbekommst.

Mitglied inaktiv - 07.03.2017, 17:36



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