Hallo Frau Bader,
mein Sohn wurde am 17.05.2017 3 Wochen vor Termin geboren. Meine Mutterschutzzeit hat am 24.04. begonnen. Nun hat mein AG den Mutterschutzbeginn einfach vorverlegt und fordert nun das Gehalt für die 3 Wochen zurück bzw. hat es jetzt einfach von dem Zuschuss abgezogen. Nun bekomme ich diesen und nächsten Monat überhaupt kein Geld mehr. Darf er das so einfach? Sollte ich damit zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen? Ich habe seit November ein Beschäftigungsverbot und bekomme somit das Durchschnittsgehalt von den 3 Monaten vorher. Im Januar wurde ja der Mindestlohn (den ich auch nur bekomme) angehoben, aber bei mir hat sich nichts geändert.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
LG Susanne
von
SuSiSanne40
am 06.06.2017, 17:21
Antwort auf:
Darf der AG Gehalt kürzen weil Baby 3 Wochen zu früh?
Hallo,
Nein, die Zeit wird hintendrangehängt.
Aber da müsste eigentlich die Krankenkasse helfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2017
Antwort auf:
Darf der AG Gehalt kürzen weil Baby 3 Wochen zu früh?
Der AG ist offenbar unerfahren: an den Zeiten des Mutterschutzes ändert sich durch die Geburt knapp 3 Wochen vor ET gar nichts. Die fehlende Zeit vorher wird hinten angehängt.
von
Andrea6
am 06.06.2017, 17:52
Antwort auf:
Darf der AG Gehalt kürzen weil Baby 3 Wochen zu früh?
Seltsam. Der AG kann im Beschäftigungsverbot das Gehalt von der Krankenkasse erstatten lassen, genauso wie er den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld erstattet bekommt. Ich würde keinen Anwalt einschalten, weil es sich bestimmt um ein Informationsdefizit handelt. Die Krankenkasse kann helfen!
Mitglied inaktiv - 06.06.2017, 18:01
Antwort auf:
Darf der AG Gehalt kürzen weil Baby 3 Wochen zu früh?
Also der AG hat auf der Gehaltsbescheinigung den Mutterschaftsbeginn vom 25.04.2017 auf den 05.04.2017 geändert. Das Ende wurde vom 01.08. auf den 12.07. geändert. Darum werden die 3 Wochen in den in noch Gehalt bekommen habe zurück gefordert bzw. von den künftigen Mutterschaftszuschüssen abgezogen.
von
SuSiSanne40
am 06.06.2017, 19:50
Antwort auf:
Darf der AG Gehalt kürzen weil Baby 3 Wochen zu früh?
Der AG kann den Mutterschutzbeginn nicht rückwirkend und selbständig ändern. Der Beginn des Mutterschutzes steht auf der ärztlichen Bescheinigung, die man rechtzeitig erhält und das Ende des Mutterschutzes liegt dann 14 Wochen später.
Kontaktiere doch mal deine Krankenkasse.
Mitglied inaktiv - 06.06.2017, 21:28
Antwort auf:
Darf der AG Gehalt kürzen weil Baby 3 Wochen zu früh?
Werde ich umgehend morgen früh machen. Danke für den Tipp.
von
SuSiSanne40
am 06.06.2017, 22:52