Re: Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Hallo, erst mal Danke für die schnelle Reaktion! Ich habe im Juli meinen Abteilungsleiter gebeten mich aus gesundheitlichen Gründen nicht in entsprechende Dienste einzuteilen, das das wahrscheinlich mit einer SS zusammen hängt hat er sich sicherlich gedacht. Hat mich aber nicht bedrängt meine SS offiziell zu machen da in unserer Klinik sehr locker mit Beschäftigungsverboten umgegangen wird und er nicht so schnell auf meine Mitarbeit verzichten möchte. Ich selbst möchte auch weiterarbeiten. Nur ob ich mir damit nun finanzielle Nachteile eingehandelt habe würde ich gerne wissen. Gruß
von
MDW
am 08.10.2017, 20:28
Antwort auf:
Nachtrag: Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Hallo,
nein, es zählt leider erst ab der of. Bekanngabe.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2017
Antwort auf:
Nachtrag: Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Gesundheitliche Gründe und die Ahnung einer Schwangerschaft reichen definitiv nicht aus, um Mutterschutzlohn beziehen zu können. Dafür muss man die Schwangerschaft bekannt geben. Da zählt dann jetzt das "offizielle" Datum der Bekanntgabe.
Mutterschutzlohn gibt es nur wenn das MuSchG greift - ab Bekanntgabe der Schwangerschaft an den AG. Und dann muss sofort die Gefährdungsbeurteilung vollständig durchgeführt werden, einschließlich aller notwendigen Schutzmaßnahmen.
Tut mir leid wegen deinen finanziellen Verlusten. Aber schade auch, dass ihr das so locker nehmt mit den mutterschutzrechtlichen Schutzbestimmungen. Du hättest ja sofort keine Blutabnahmen und Injektionen mehr verabreichen dürfen, und zum Betriebsarzt gehen müssen für den Immunstatus. Und vieles mehr. Hoffentlich hast du CMV Immunität!
Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 22:37