Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen

ich teile mir mit meiner kollegin eine vollzeitstelle. wir arbeiten immer komplette tage, teilen uns die woche auf. unsere arbeitszeiten sind mo, mi, fr 8.30 bis 17.15 sowie di und do bis 17.30 (weil wir geld zur bank bringen müssen) und sonntags 13 - 17.15. wenn meine kollegin mo, di, so arbeitet, arbeite ich mi, do, fr oder sie arbeitet mo, di, mi und ich arbeite do, fr, so - normalerweise immer wöchentlich wechselnd, aber es kann durchaus auch sein, dass wir uns im vorfeld einigen, sonntage oder mittwoche zu tauschen. kann also passieren, dass ich mal von mi - so arbeite, die folgewoche do - so, dann mal zwei sonntage dafür nicht, aber das legen wir im vorfeld fest für den jeweiligen monat. wir beide sind die einzigen MA vor ort und wenn einer von uns z. b. urlaub machen möchte, heißt das für den anderen, dass er in der zeit voll arbeiten muss - somit überstunden rausarbeitet, die er dann während seines urlaubs "abfeiert". man kann also sagen, bezahlte urlaubstage gibt es überhaupt keine oder man kann auch sagen, man hat bezahlte urlaubstage und bekommt die rausgearbeiteten stunden als überstunden vergütet. unterm strich jacke wie hose vom finanziellen her, da man aber gesetzlichen urlaub zu bekommen hat, muss in den freien tagen dann auch urlaub im arbeitsplan stehen. nun kamen wir zum thema stunden und vergütung und meine kollegin meinte - nö, wir bekommen nur die stunden vergütet, die wir auch gearbeitet haben. hat unser laden wegen feiertag geschlossen, bekommen wir auch nix. ich meinte, aber wir haben doch in sachsen extra ne höhere abgabe von .... wegen dem buß- und bettag im november. meinte sie - das hat nix mit lohn zu tun, das ist nur wegen den sozialabgaben. ich habe mich im netz nun belesen, denn jede vollzeitkraft bekommt ja auch die betr. feiertage voll bezahlt und es ist so, wenn die feiertage in die jeweilige arbeitszeit des arbeitnehmers fallen, dann bekommt der arbeitnehmer diese auch bezahlt. was passiert nun mit unserem "flexiblen" mittwoch? der buß- und bettag war an einem mittwoch in einer ungeraden woche, in der normalerweise meine kollegin gearbeitet hätte. also müsste sie ihn auch bezahlt bekommen. nun könnte ich aber böse sein und sagen: nöö, an dem mittwoch hätte ich schon gearbeitet, aber wir hatten ja zu ... das mache ich natürlich nicht, aber wie regelt man diese feiertagsbezahlung bei so flexibler arbeitszeit? und kann jetzt gesagt werden: di und do die 15 min länger werden nicht bezahlt, weil ja keiner zur bank musste? obwohl man sonst immer di und do 15 min länger arbeitet? eigentlich nicht. wie werden der 24. und 31.12. gehandhabt? wir hatten geschlossen, sind keine gesetzlichen feiertage. dann wird auch nix bezahlt, hätte man überstunden angespart, könnten diese je für einen halben tag genommen werden? das gleiche ist bei krankheit. welche krankentage bekomme ich bezahlt? der monatsplan steht, ich gehe in woche 1 mi, do, fr und in woche 2 do, fr, so arbeiten. nun erwischt es mich in woche 1 am montag und ich bin zwei wochen krank. d. h. ich bekäme meine geplanten arbeitstage bezahlt. die tage, die ich geplant nicht arbeite, bekomme ich nicht bezahlt. was ist aber nun - wie in kürze eintreten wird - wenn ich geplant krank bin? ich muss zahnziehen, das ist bei mir bisher immer nicht problemlos abgegangen und mein ZA sagte mir gleich, da werde ich sie mind. 2 tage krankschreiben. nun kann ich sagen: dann machen wir das an einem montag, an dem ich eh zuhause wäre ... und liege zwei tage zu hause flach, die ich nichts wirklich machen kann und meine ganze arbeit zu hause bleibt liegen. oder ich kann sagen: ok, dann lege ich den termin auf donnerstag IN meine geplante arbeitszeit und lasse mich zwei tage krankschreiben, evtl. noch den sonntag mit, wenn es nicht geht. was aber zur folge hat ... dass meine kollegin meine arbeitszeit mit übernehmen muss, was bedeutet, dass sie in der woche voll arbeiten müsste und was wiederum zur folge hat, dass sie sagen wird: ok, wenn du deinen termin auf donnerstag legst und ich da arbeiten muss, dann musst du eben montag und dienstag für mich arbeiten ... (was nicht geht, weil ich mo/di immer noch andere termine habe, zu denen ich mich im falle eines zahnziehens montags trotzdem aufraffen müsste) bzw. die chefetage könnte das gleiche sagen. kann man gezwungen werden, geplante krankschreibung auf arbeitsfreie tage zu legen und somit kein krankengeld erhalten? (es geht NICHT um einen normalen arzttermin - dass man diese in seine freizeit legt, ist klar) und noch eine anmerkung: wir haben mindestlohn. jede minute, die man unbezahlt arbeitet bedeutet, dass man weniger als den mindestlohn verdient und das ist strafbar. (abgesehen davon arbeiten wir sowieso immer länger und unbezahlt ...) viele fragen, ich hoffe, es kennt sich jemand aus.

von sechsfachmama am 08.01.2016, 21:45



Antwort auf: Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen

Hallo, bitte kurz u allgemein fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2016



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Steht in deinem Arbeitsvertrag, dass nur gearbeitete Stunden vergütet werden? Oder steht dazu nichts bzw du hast einen mündlichen Vertrag? Dann gilt für dich die gesetzliche Regelung, dass du wie jede andere Kraft Urlaubs- und Krankheitsansprüche hast, eben anteilig zu deinen Arbeitsstunden. (Bei einer 20h Woche halt die Hälfte des Urlaubs von Vollzeitkräften etc)

von Pamo am 09.01.2016, 15:34



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schriftlicher vertrag auf so ein vorgedrucktes formular. 26 arbeitstage urlaub - heißt also, dass ich an 26 von MEINEN arbeitstagen urlaub haben kann oder dass 26 tage, an denen in der firma gearbeitet wird, urlaub genommen werden kann? ich arbeite 3 tage/woche, würde eig. bedeuten, ich habe knapp 9 wochen urlaub ... (was ich nicht glaube)

von sechsfachmama am 09.01.2016, 17:52



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Du hast die gleiche Anzahl von Wochen Urlaub wie Vollzeitkräfte. (Bei 5 Arbeitstagen die Woche sind das rund 5 Wochen = 26:5 = 5 + ein Fünftel Wochen, bei 6 Wochenarbeitstagen sind das rund 4 Wochen = 26:6 = 4 + zwei Sechstel Wochen). Wenn dein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, dann hast du bezahlt frei. Wenn du krank bist, dann wirst du bezahlt. Ganz normal halt.

von Pamo am 09.01.2016, 20:50



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meine kollegin sagt, auf keinen fall diese zeiten einfordern. sonst wird unsere filiale vielleicht geschlossen (läuft vielleicht + - null, wissen wir nicht) und wenn wir immer nur "fordern", dann sind wir ganz schnell weg vom fenster. dann komme ich nicht mal bis zum ende der probezeit. ich habe den feiertag als stunden aufgeschrieben, ebenso meine ersten tage einlernzeit, in der ich noch keinen AV hatte. lt. gesetz ist "schnuppern" erlaubt, aber nur für einige stunden, einen tag. (den habe ich nicht aufgeschrieben). als ich aber dann schon gearbeitet habe, das habe ich aufgeschrieben. der gesetzgeber sagt, sobald man auf einer arbeitsstelle arbeitet, gilt das stillschweigend als bezahlte arbeit, das bedarf keiner vereinbarung (sinngemäß gesagt). wir müssen mind. 5 min eher da sein, um die systeme hochzufahren, kasse einzuzählen und zu überprüfen. wir bekommen nach schließung 15 min für die abrechnung bezahlt - die nur mit hängender zunge zu schaffen ist, wenn es keinerlei probleme gibt, wenn alles stimmt und man routine und berufserfahrung hat usw. - dann kann man vielleicht mal nur 15 min brauchen. normal sind mind. 30 min. bekommen wir aber nicht bezahlt. wir fahren mit unseren autos auf die bank (3 km umweg), bekommen dafür 15 min vergütet. ich fragte, wie die fahrtkosten vergütet werden ... und machte den vorschlag mit einem benzingutschein ab und an (kann man ja genau aufrechnen) - antwort habe ich bis heute keine. ich vermute, es wird das als "selbstverständlich" hingenommen. wir müssen immer mal post wegschaffen - das macht man nebenbei. wir haben 30 min mittagspause, in der geschlossen ist - hat man aber pech und schafft es nicht, die anstehenden kunden bis zur schließzeit abzufertigen (genau wie zu feierabend) oder spinnt auch mal das computersystem - pech gehabt, dein bier. arbeitest du unbezahlt. musst du die kunden eben rausbitten und sie müssen 30 min warten. (welcher kunde kommt dann noch ein zweites mal????) die gesetzlich vorgeschriebene pause von 30 min dann ab dem zeitpunkt machen, ab dem die kunden endlich raus sind? geht nicht. wir müssen wieder öffnen. kommt ein kunde nach schließung und klopft (wir sitzen im glaskasten, jeder sieht dich bis zum schluss) - ja tut mir leid, ich kann nie eher hier sein, weil ich so lange arbeite ... - was machst du dann? pech gehabt, lieber kunde? dann hat man ein herz und verkauft, solange die systeme noch nicht runtergefahren sind. in der freizeit. arbeitsplanung/exceltabelle? bastelt meine kollegin selbst in der freizeit und wir sprechen uns ab - in der freizeit. man stößt auf arbeit auf fragen, probleme, die wir noch nicht hatten, dann sitzt man in der freizeit und recherchiert und lernt dazu. (wir sind keine gelernten fachkräfte, hatten 4, 5 tage crashkurs und dann muss es laufen ... - haben eine hotlinie, bei der wir kostenpflichtig nachfragen können, aber es gibt auch sachen, die einem einfach keine ruhe lassen) wir sollen manchmal post in unsere hauptstelle bringen - oder mal für 1, 2 stunden vorbeikommen, um zu reden - ich habs als arbeitszeit aufgeschrieben, meine kollegin sagt, macht sie auf keinen fall. sind auch ein paar km, die zu fahren sind - vergütung? bisher unklar. sie kam jetzt an einem tag auf arbeit, an dem sie frei hatte, weil wir interne sachen (auf anweisung) falsch gebucht hatten und ihr das keine ruhe ließ, sie hat 5 stunden gesessen - unbezahlt. sie war in der hauptstelle, hat post usw. mitgenommen, "durfte" gleich alles mitnehmen, was chef uns schon seit wochen bringen wollte und ist am nächsten tag (unbezahlt) auf arbeit gekommen und hat wieder unbezahlt den ganzen krempel geklärt, sachen ausgetauscht usw. als sie in der hauptstelle war, durfte sie gleich mal dort was verkaufen - in ihrer freizeit. müllentsorgung gibt es keine - den dürfen wir mit heimnehmen - unbezahlt. wir warten seit monaten auf unsere arbeitsplatzbeschreibung - inzwischen sind wir dabei, diese selbst auszuarbeiten und der chefetage zum absegnen/verändern vorzulegen. ohne diese arbeitsplatzbeschreibung dürften wir z. b. eigentlich gar nicht zur bank fahren. braucht nur was unterwegs passieren, dann sagt die unfallversicherung: diese strecke gehört nicht zu ihrem arbeitsweg .... (zum beispiel) wir haben eine schale mit kleinen süßigkeiten, bonbons stehen ... hat meine kollegin auf eigene kosten nachgefüllt bzw. nehmen wir aus unserer trinkgeldkasse. (nur nix sagen ....) weihnachtsdeko für den laden? fehlanzeige. meine kollegin hat von ihrem geld welche gekauft (hätten wir vorher drüber geredet, hätte ich auch was beigesteuert, hab genug zu hause). chefs fragen? bloß nicht! ich sitze nach feierabend und habe erstmal visitenkarten für uns gebastelt und dann gedruckt (bin ursprünglich aus der branche), nachdem meine kollegin in erster zeit das "zettelchen" was vor ort abgespeichert war, zu hause farbig ausgedruckt hat. (auf eigene kosten) habe nach einigen tagen arbeit einen abrechnungsbogen für uns entwickelt, damit wir genau nachvollziehen können, wie sich die tageseinnahmen genau zusammensetzen, um fehler schneller nachvollziehen zu können. - in meiner freizeit. kassenbuch ebenso. ich habe aushänge in verschiedenen sprachen in meiner freizeit gebastelt, wir wohnen in einer ecke, wo mehrere sprachen an der tagesordnung sind - mach ich in meiner freizeit. wenn es nach der chefetage ginge, ist sowas nicht nötig. aber ganz ehrlich, wenn ich "woanders" hinkomme und lese in meiner sprache besondere öffnungszeiten usw., dann freue ich mich doch. für mich ist das kundenfreundlichkeit. alles was man in seiner arbeitszeit nicht schafft, besonders in der vorweihnachtszeit war das schon krass, arbeitet man nach feierabend. weil am nächsten tag muss ja alles wieder startbereit sein. spinnt das computersystem oder muss man mit seiner abrechnung warten, weil von der hauptstelle was noch nicht beendet wurde - wird nicht bezahlt. ich habe die chefetage gefragt, ob ihnen bewusst ist, dass man sich strafbar macht, wenn die AN unbezahlt arbeiten (und mindestlohn bekommen). denn jede minute, die man dann unbezahlt arbeitet, bedeutet, dass man weniger als mindestlohn verdient und das ist seit 1.1.15 verboten. ja, deswegen bekommen wir die 15 min für den kassenabschluss bezahlt. und mehr zeit braucht man nicht. und dass man vorher eher da ist, sei normal. "früher" wurde überhaupt kein vor- und nachlauf bezahlt. die ganzen vielen jahre nicht, seit sie angestellte haben. normalerweise - hätten wir eine stechuhr - beginnt meine arbeitszeit dann, wenn ich meinen arbeitsplatz betrete und endet, wenn ich diesen verlasse. und brauche ich länger, weil irgendwas nicht richtig ist, dann ist das arbeitszeit. wenn nun jemand meint, ich sei kleinlich, das ist krümelkackerei usw. - nun, der arbeitsvertrag basiert auf der allg. gültigen gesetzesgrundlage. und an die haben sich beide seiten zu halten. ich leiste ordentliche arbeit, (mache durchaus dinge nach feierabend, will dass der laden läuft etc.) und dafür gibt es auch den gesetzlichen lohn. für die feiertagsbezahlung leistet man auch als teilzeitkraft seine entsprechenden sozialabgaben.

von sechsfachmama am 10.01.2016, 00:38



Antwort auf: Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen

Du könntest die Probezeit abwarten und dann deinen Urlaub einreichen und eine Rechnung für Kilometergeld einreichen. Wenn kein Geld kommt, in Zukunft sagen, du habest kein Auto mehr und könntest leider diese Bankgänge nicht mehr machen. ;) Die Kollegin darf es ruhig anders handhaben.

von Pamo am 10.01.2016, 10:53



Antwort auf: Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen

sonst komme ich dort nicht hin bzw. nur zeitllich ganz ungünstig mit dem zug, zu dem ich vorher aber mit dem auto fahren muss, weil wir keine busverbindung zum bahnhof haben. in die arbeitsplatzbeschreibung haben wir den posten vergütung für die bankfahrten mit aufgenommen, diese beschreibung wollen wir noch vervollständigen und dann mal sehen, was passiert. ob das wieder rausgestrichen wird. ja und wenn dann gar nix kommt, dann kann ich leider nicht mehr zur bank fahren, sondern muss eher schließen, um hinzulaufen ... (was nicht sein darf, da wir mindest-öffnungszeiten einhalten müssen)

von sechsfachmama am 10.01.2016, 14:30



Antwort auf: Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen

Du kannst um die Ecke parken und sagen, du seist per Anhalter gekommen falls einer fragt.

von Pamo am 10.01.2016, 17:02



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