Frage:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Guten Abend Frau Bader,
Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und möchte von meinem Recht auf Nebentätigkeit Gebrauch machen. Eine Stelle in einem anderen Unternehmen ( befristet bis zum Ende meiner Elternzeit) habe ich in Aussicht und könnte Mittwoch unterschreiben. Mein derzeitiger Arbeitgeber möchte mir dieses aber nicht genehmigen und will mir aber selbst keine Teilzeittätigkeit anbieten. Dringende betriebliche Gründe sprechen meines Erachtens nicht für eine Ablehnung. Ich gehe davon aus, dass ich im Fall eines Rechtsstreites gewinnen würde.
Was kann mir passieren, wenn ich den Vertrag am Mittwoch entgegen der Zustimmung meine Arbeitgebers unterschreibe? Ich möchte mir die Stelle auf jeden Fall sichern, um dort ggf. Zukünftig einen unbefristeten Vertrag zu bekommen und mich von meinem derzeitigen Arbeitgeber zu trennen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort bzw. Einen Verhaltemstipp
Vielen Dank
Kristina
von
Schneeweisschen2007
am 14.03.2016, 20:27
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Hallo,
er kanna us betrieblichen Gründen ablehnen, muss dies aber begründen.
Wenn Sie den Vertrag bei Ablehnung (egal ob berechtigt oder nicht) unterschreiben, wird er Ihnen evtl. kündigen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2016
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Er muss die Ablehnung begründen. Wie ist die Begründung ? Ist es Konkurenz?
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 20:40
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Hallo,
Ich habe noch keine schriftliche Ablehnung, aber diese wird kommen. betriebsbedingt vermutlich. Ist aber eine ganz andere Branche und Tätigkeit. Wäre im Fall eines Rechtsstreites also nicht haltbar.
Teilzeit im eigenen Unternehmen haben Sie auch abgelehnt, wäre im Fall eines Rechtsstreites wohl auch nicht haltbar. Diesen möchte ich aber eigentlich vermeiden um mir die Option offen zu halten, nach der Elternzeit wieder Vollzeit dort einzusteigen.
von
Schneeweisschen2007
am 14.03.2016, 21:19
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Da bleibt dann nur der Rechtsweg oder ein Aufhebungsvertrag. Oder auf die Stelle verzichten, aber das wäre ( sorry ) total doof.
Ja, ein AG darf ablehnen, wenn es Konkurenz ist oder er Dich selbst braucht.
Beides verneinst Du und er.
Ich würde das direkte Gespräch suchen und persönlich fragen wo das Problem liegt.
Hast Du eine Vermutung ?
Am Ende nimmst Du den Job nicht und er kündigt Dich direkt nach der Elternzeit dennoch.
Ist die Stelle bei AG 2 unbefristet wenn Du es wollen würdest ?
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 21:37
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Aufgrund der zur Zeit wirtschaftlich schlechten Situation versuchen sie möglichst viele Leute rauszudrängen und hoffen, dass viele bei diesen Methoden selbst gehen
von
Schneeweisschen2007
am 14.03.2016, 21:40
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Dann sollte er doch froh sein wenn Du woanders Fuß fassen kannst und dem freudig zustimmen.
Irgendwas ist da komisch.
Juristisch liegst Du selbst richtig. Ich würde auf den Bauch hören.
Was man machen kann ist wohl nur klagen, aber dann kannst Du auch gleich um einen Aufhebungsvertrag bitten und AG 2 wählen.
AG 1 ist dann verbrannt.
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 21:50
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Angenommen ich unterschreibe jetzt den Vertrag für die Nebentätigkeit obwohl ich keine Zustimmung oder eine Ablehnung bekommen habe. Wäre das Grund für eine Kündigung in der Elternzeit? Wohl kaum oder? Zumal die Ablehnung ja vermutlich vor Gericht nicht haltbar wäre.
Es würde vor Gericht dann vermutlich auf eine Abfindung hinauslaufen denke ich. Oder?
von
Schneeweisschen2007
am 14.03.2016, 22:01
Antwort auf:
Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Hallo,
Das heißt ich müsste theoretisch erst die Zustimmung erstreiten, bevor ich unterschreibe. Das ist aber doch ziemlich unrealistisch, wenn der neue Arbeitgeber auf eine Unterschrift wartet, geht der Job ggf verloren. Dann könnte ich womöglich noch Schadensersatz bei meinem Hauptarbeitgeber einfordern oder ?
von
Schneeweisschen2007
am 15.03.2016, 13:45