Frage: nebentätigkeit elternzeit

hallo frau bader, bitte helfen sie mir mal, wie das rechtlich so ist. ich bin in elternzeit insg. 2 jahre und möchte nach 1 jahr teilzeit oder minijob mässig was machen, zu dem zeitpunkt bekomm ich auch kein elterngeld mehr. ich möchte aber nichts mehr mit meinem bisherigen AG zu tun haben. das ich ihn eigentlich unterrichten muss, wenn ich woanders arbeite weiss! ich, nur kann ich das nicht irgendwo umgehen? - muss ich auch einen 400 euro job beim AG angeben? - was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich das einfach nicht angebe? -kann ich auch nach dem ersten jahr einfach kündigen, auch wenns nicht mit der 3 monatigen frist zum ende der zeit wäre, also mittendrin? -wenn ich ihm einfach ne mail schicke: hiermit unterrichte ich sie, dass ich teilzeit bei ...blabla ... arbeite. könnte ich das so machen oder gibts da ne form bzw kann er das dann ablehnen? -mein chef würde mir sicher eine stelle anbieten, daher kann er trotzdem was dagegen sagen, wenn ich lieber woanders arbeiten will und diese ablehne?? frau bader, ich weiss viele eventualitäten, aber bitte! erklären sie mir das mal genau. es ist für mich ganz wichtig, dass ich da ganz genau bescheid weiss. ich dank ihnen ganz lieb im voraus, claudia

von claudiaundben am 28.03.2013, 19:42



Antwort auf: nebentätigkeit elternzeit

Hallo, Sie müssen ihn fragen und er muss antworten. Er darf aus betrieblichen Gründen ablhenen (zB Mitbewerber) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



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