Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten das ich die Nebenkostenabrechnung meines alten Vermieters nicht bezahlt habe und soll ich nun auch den Rechtsanwalt bezahlen. Ich habe allerdings keine Abrechnung erhalten, der Rechtsanwalt behauptet ich habe meine aktuelle Adresse nicht mitgeteilt bzw. meine Handynummer wäre nicht korrekt. Die Nebenkostenabrechnung ging an eine alte Emailadresse von mir. Es wurde eine EMA gemacht um meine Adresse rauszufinden. All die Kosten soll ich jetzt übernehmen. Mit dem alten Vermieter habe ich geredet er finden die RA kosten gerechtfertigt?!?... Obwohl er zu 100 % meine neue Adresse von mir bekam! Die Nebenkostenabrechnung war an meine alte Wohnung vor über 5 Jahren adressiert und ist mir ein Rätsel woher er die Adresse hat, vielleicht aus alten Gehaltsabrechnungen.. Ist der Rechtsanwalt berechtigt von mir Geld für seine Tätigkeit zu fordern wenn ich keine Kenntnis über die Nebenkostenabrechnung hatte? Der Brief per Einschreiben kam natürlich zurück weil der Vermieter die uralte Adresse nahm..Und wie kann ich mich wehren, auf welchen Paragraphen berufen? Vielen Dank für Ihre Zeit ich schätze das sehr!
von Julija89 am 18.10.2018, 13:04