Sehr geehrte Frau Bader, wegen Umzug möchte ich in Elternzeit (noch 2 Jahre) bei einem anderen Arbeitgeber ca. 20 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber erlaubt es. Frage: Hat der neue Arbeitgeber des Nebenjobs Nachteile, wenn ich in Elternzeit bleibe? Ich möchte keine Nachteile für den neuen Arbeitgeber mitbringen, da ich hoffe nach abgelaufener Elternzeit dort voll einsteigen zu können. Ich will aber meinen ersten Job auch nicht kündigen, da ich eventuell doch wieder an den alten Wohnort zurückkehre. Also ich möchte mir nichts verbauen. Danke für Ihre Antwort.
von Zottelmonster am 22.09.2015, 09:34