Frage: Namensänderung

Ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe 2 Kinder aus dieser Ehe. Die Kinder tragen den Nachnamen ihres Vaters. Ich habe vor 2 Jahren wieder geheiratet und den Namen meines jetzigen Mannes angenommen. Wir haben 1 gemeinsames Kind, das 2. ist unterwegs. Da meine großen Kinder kein gutes Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater haben und dieser sich auch trotz vieler Versuche nicht kümmern will (seit über 2 Jahren kein Kontakt) haben meine großen Kinder direkt nach der Trennung gesagt sie wollen den Nachnamen nicht mehr. Mittlerweile hat sich diese Aussage sehr verhärtet zumal eben bald 2 Geschwisterchen da sind die den Namen meines jetzigen Mannes tragen. Sie fühlen sich ausgeschlossen, haben keinen Bezug zu ihrem Vater und wollen wie wir heißen. Die beiden sind jetzt 8 und 14 Jahre. Ich weiß das dann im Falle einer Trennung die Kinder dann einen Namen tragen würden zu einem nicht blutsverwandten Mann, aber die anderen beiden Kinder heißen ja so. Also wenn ich mich jetzt scheiden lassen würde, hätte ich 4 Kinder mit 2 unterschiedlichem Nachnamen und die Probleme würden bestehen bleiben. Ich habe eine Vollmacht für alle Dinge - auch Behördengänge - in denen ich alleine entscheiden darf. Können wir den Nachnamen der großen ändern lassen?

von Tjana am 12.09.2012, 22:30



Antwort auf: Namensänderung

Hallo, da Patchwork Familien in Deutschland häufig vorkommen, bedarf es sehr schwerwiegender Gründe, um den Namen der Kinder ohne Einverständnis des Vaters zu ändern und dies auch noch in den Namen eines Mannes, mit dem sie nicht verwandt sind. Sie können versuchen, einen derartigen Antrag bei Gericht zu stellen, Ihre Chancen sind aber mehr als gering. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2012



Antwort auf: Namensänderung

Schwer, aber da es in diesem Fall dem Kindeswohl dienlich sein könnte, kann das klappen. Am besten versuchen die Erlaubnis des Vaters zu bekommen. Wenn er verweigert versuchen gerichtlich ersetzen zu lassen. So wie ich es verstanden habe ist es ja der ausdrückliche Wunsch der Kinder. Sollte das alles scheitern, mal prüfen ob Du den alten Ehenamen als Zusatz noch bekommen kannst. Dann hast Du einen Doppelnamen der alle Kinder verbindet. Weiss aber nicht ob das geht. Viel Glück.

von Sternenschnuppe am 13.09.2012, 07:46



Antwort auf: Namensänderung

Es braucht die Einwilligung des Kindsvaters. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Einwilligung richterlich ersetzt werden.

von Pamo am 13.09.2012, 09:30



Antwort auf: Namensänderung

Hallo, ich habe selber den Namen meines Vaters getragen solange wie ich geheiratet habe...meine Eltern trennten sich da war ich 15 und nun bin ich 30 aber da hat sich nicht viel geändert. Wir ( ich und meine 2 Geschwister ) wollten den Namen unseres Vaters ablegen aus mehreren Gründen aber das war nicht machbar.Auch nicht mit alleinigem Sorgerecht. Man braucht unter 18 Jahre seine Zustimmung und man muss gut begründen warum... Wenn man das das 18. Lebensjahr erreicht hat ist es eine finanzielle Geschichte...

von jolly am 29.10.2012, 21:36



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