Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Hallo Frau Bader, ich hätte auch eine Frage bezüglich der Namensänderung meines Sohnes. Er hat den Namen seines Vaters und ich würde es gerne ändern lassen. Wir waren nie verheiratet. Ich habe das alleinige Sorgerecht und mein Kind wohnt auch bei mir also sieht er den Vater nur ab und zu ein paar Stunden die Woche. Ich erledige ALLES was mit ihm meinem Sohn zu tun hat. Es ist sehr störend ständig mit dem Namen des Vaters angesprochen zu werden und letztes Jahr wo wir in Urlaub gefahren sind, musste ich sogar eine Einverständniserklärung vom Vater vorzeigen die auch noch notariell beurkundet werden musste. Es ist einfach viel vorteilhafter für mich wenn er meinen Namen hätte. Wie stehen meine Chancen ohne Einwilligung des Vaters? Er wäre damit sicherlich nicht einverstanden Lg und danke schon mal

von VSLB am 29.10.2012, 16:26



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Hallo, sorry, das hätten Sie sich eher überlegen müssen - Sie haben damals ja eingewilligt. Jetzt kann man es nicht mehr ändern (nur in Härtefällen). Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2012



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Ohne Einverständnis gleich Null. Mit Einverständnis auch nur bei 70% etwa, denn auch da muss gut begründet werden. Patchworkzeitalter, das heisst verschiedene Namen sind keine Seltenheit und Besonderheit mehr. Hol Dir eine Negativbescheinigung beim Jugendamt vor Reisen, das bescheinigt alleiniges Sorgerecht.

von Sternenschnuppe am 29.10.2012, 16:58



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Du brauchst keine Einverständniserklärung des Vaters bei Reisen, die Negativbescheinigung ist vollkommen ausreichend. Die Namensgebung ist nicht einfach änderbar.

von Pamo am 30.10.2012, 08:40



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Hallo, mein Mann hatte bei seinem Sohn keinerlei Mitspracherecht, die Mutter hat alleiniges Sorgerecht und der Junge bekam den Namen ihres neuen Mannes. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 30.10.2012, 11:42



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Dann hatte der Sohn aber vorher auch den Namen der Mutter, richtig ? Nur in der Kombi alleiniges Sorgerecht + Namen der Mutter muss der Vater nicht gefragt werden. In allen anderen Kombinationen muss er zustimmen.

von Sternenschnuppe am 30.10.2012, 12:19



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

ja stimmt

Mitglied inaktiv - 31.10.2012, 09:46



Antwort auf: Namensänderung ohne Zustimmung des KV?

Fehler macht jeder mal und im nachhinein kann man immer sagen, dass man sich das hätte eher überlegen sollen aber ist leider nun mal nicht so. Wie siehts aus mit einem Doppelnamen? Das müsste ja theoretisch gehen oder?

von VSLB am 02.11.2012, 17:42



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