Namensänderung bzw. wie verhält dich die Namensgebug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Namensänderung bzw. wie verhält dich die Namensgebug

Guten Tag, sehr geehrte Frau Bader, meine 5jährige Tochter trägt den Nachnamen ihres Vaters,wir sind mittlerweile getrennt, ich bin aber zum 2mal Schwanger von ihm. Meine Frage, ist es richtig das nun das Baby automatisch den Nachnamen des Vaters erhält? Meinen sie, es hätte sinn einen Antrag auf Namensändeung bei meiner Tochter zu stellen? Er selber streitet die Vaterschaft des ungeborenen Kindes ab und sagt, er will damit nichts zu tun haben,auch nach Geburt nicht. Diese Situation steht aber sicherlich auf einen anderen Blatt. Mir geht es grade um den Nachnamen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass auch mein ungeborenes Kind unter dessen Aussagen dessen Nachnamen trägt. Vielen Dank schonmal für ihre Antwort unf freundliche Grüße Sanny Sanny

von Sannyistda am 16.03.2012, 14:38



Antwort auf: Namensänderung bzw. wie verhält dich die Namensgebug

Hallo, spontan hätte ich gesagt, dass die Kinder den gleichen Nachnamen tragen müssen. Im Gesetz (§ 1617 a II BGB) finde ich aber nichts dazu. also gehe ich davon aus, dass dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Vorsichtshalber würde ich aber beim Standesamt nachfragen. Eine Namensänderung wird schwerlich möglich sein, insbesondere dann, wenn er das gemeinsame Sorgerecht mit inne hat. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2012



Antwort auf: Namensänderung bzw. wie verhält dich die Namensgebug

Das neue Kind kann Deinen Namen haben, da bin ich mir recht sicher, ihr seid ja nicht verheiratet gewesen, da gibt es dann immer nur den Familiennamen für die Kinder. Ne, ich bin mir ganz sicher, da unverheiratet ja erst die Vaterschaft anerkannt werden muss ! , bevor das Kind überhaupt seinen Namen annehmen könnte. Ohne Anerlennung hat es automatisch Deinen Namen, bis die Vaterschaft geklärt ist. Würde der Vater denn einer Änderung zustimmen ? Dann hättest Du Chancen, dass das genehmigt wird, wenn nicht , dann sind die Chancen eher gen 0, da schon das Kindeswohl gefährdet sein muss um gegen den Vater zu entscheiden.

Mitglied inaktiv - 17.03.2012, 12:27



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naja, ganz so einfach wie Thelma schreibt ist es nicht. Sicherlich kannst du darauf verzichten, deinen Ex als Vater anzugeben, das gestaltet sich aber in dem Moment schwierig, wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst und Geld vom Staat nimmst und den Vater verschweigst. Sollte das rauskommen blüht die ne Menge Ärger. Und ehrlich: ich als Steuerzahlerin hab da keine Lust drauf dass ich von meinen Steuern für ein Kind bezahle, dessen Vater eigentlich bekannt ist und selbst zur Verantwortung gezogen werden könnte. Wenn du den Vater nicht angibst musst du ja deinem jüngsten Kind trotzdem nen Vater nennen. Oder willst du ihm/ihr sagen: deine Schwester ist von xyz und du hast keinen Vater? Das kannst du dem Kind gegenüber echt nicht bringen. Oder du sagst dem Kind: dein Vater ist auch der xyz aber du darfst es keinem verraten? Egal wie due s drehst, die Nummer läuft so nicht, du machst dich strafbar. Du solltest den Vater deines jüngsten Kindes ebenfalls angeben, so bekommst du Unterhalt (Titel!!!), dein Kind hat einen Vater (ob der sich kümmert oder nicht, das ist wichtig). Dann allerdings wird das Kind seinen Nahnamen tragen, weil das bei Geschwistern, die vom gleichen Mann sind immer so ist. Hätte deine große Tochter deinen Mädchennamen wäre alles einfacher. Aber wenn der Vater eh nix vom Nachwuchs wissen will, stimmt er ja eventuell einer Einbenennung zu? Alles Gute la-floe

von la-floe am 18.03.2012, 09:40



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Soweit ich das lese ist sie gar nicht verheiratet !! Das bedeutet, dass er erst die Vaterschaft anerkennen muss , damit das Kind seinen Namen bekommen könnte ! Und da er nichts mit dem Kind zu tun haben will, wird er das vermutlich gar nicht vor der Geburt machen. Muss er ja auch nicht. Sobald das Kind geboren ist bekommt es eine Geburtsurkunde, und dann bekommt es automatisch den Namen der Mutter, weil ja noch gar nicht der Vater anerkannt ist. Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass sie den Vater verschweigen soll, das ist strafbar und klaut dem Kind die Wurzeln, geht gar nicht. Anerkennung, Unterhalt , Umgang, all das läuft dann sofort danach, aber da ist die Namensgebung schon längst gelaufen.

Mitglied inaktiv - 18.03.2012, 10:19



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äh, nö...hab ich NICHT falsch verstanden. Unabhängig davon, ob die beiden verheiratet sind oder nicht, Kinder vom selben Erzeuger bekommen den selben Nachnamen. Wenn sie den Vater angibt, wird er automatisch für Unterhaltsgedöns etcpp zur Rechenschaft gezogen und der Nachname ist eben auch der des schon existierenden Kindes. Wenn sie ihn nicht angibt und dann aber UVS beantragt begeht sie Betrug, weil sie ja den Vater wissentlich verschweigt. Und: falls du meinst, sie sollte ERST den Mädchennamen durchsetzen, DANN die Vaterschaft anerkennenlassen...die beiden sind Geschwister vom selben Vater...wenn die verschiedenen Nachnamen haben ist das murks, das tut denen nicht gut. Ich hab schon alles richtig verstanden. la-floe

von la-floe am 18.03.2012, 16:03



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Würde bedeuten, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, weil er es hinauszögert, dass das Kind monatlang keine Geburtsurkunde hat , weil kein Name eingetragen werden kann. Kann ich mir nicht vorstellen, hast Du Quellen dazu ? Ich geh auch selbst mal schauen, aber wie sieht das in der Praxis aus ? Keine Geburtsurkunde heisst auch kein Kindergeld, kein Elterngeld, keine Versicherung. Und sie soll den Vater doch nicht verschweigen, ER muss anerkennen, dazu kann ihn vor ! der Geburt keiner zwingen. Sie ist unverheiratet, alleinerziehend, der Vater ist nicht beurkundet ( noch nicht ) , was hat das mit Betrug zu tun ?

Mitglied inaktiv - 18.03.2012, 18:07



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Thelma, Natürlich bekommt das Kind eine Geburtsurkunde, da steht drin: Vater unbekannt. das hat in dem Moment mit Betrug zu tun, wenn sie Gelder für das Kind vom Staat bekommt (wegen Vater unbekannt) den Vater aber dennoch kennt... Dann zahlt nämlich der Steuerzahler, weil sie aus persönlichen Gründen den Vater nicht angeben will. Ist wie gesagt alles jein Problem, wenn sie keine staatlichen Hilfen beansprucht aber wenn sie das tut iste es illegal. la-floe

von la-floe am 18.03.2012, 18:20



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Hab es gefunden, wir haben beide Recht :-) Erstmal wird unbekannt drinstehen ( beziehungsweise bei meinem Sohn stand einfach gar nichts drin zuerst ) und das Kind wird ihren Namen haben. Nach der Anerkennung bei gleichem Vater, wird das Kind dann den Namen des Vaters bekommen. Irgendwie stand geschrieben, dass die Namenserklärung für Kind 1, dann auch für alle weiteren Kinder des Paares gilt. Aber nochmal zum Betrug : Das wollte ich in keinem Fall empfehlen, denn das finde ich unter aller Sau und ich hoffe jeder der das macht fliegt auf. Nur die Geburtsurkunde ist ja schneller da als die Anerkennung , sofern der Vater Stress macht. Bei uns hat es ein Jahr gedauert bis er in der Urkunde stand, mit Gericht, Test etc. Vater unbekannt wäre für mich nie in Frage gekommen, das ist Identitätsklau und Betrug, stimmte ich Dir vollkommen zu.

Mitglied inaktiv - 18.03.2012, 18:28



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;-) Gruß la-floe

von la-floe am 18.03.2012, 18:47



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Hallo, ich habe von Unterhalt etc. pp nichts geschrieben, ich wollte nur wissen, wie es mit der Namensgebung aussieht, da ich damals bei der Geburt meiner Tochter den Nachnamen des Vaters gewählt habe. Wie geschrieben, die Situation hat sich geändert, wir sind nicht mehr zusammen, waren aber auch nie verheiratet. Mit dem nachzügler will er nichts zu tun haben, für mich halt jetzt ne blöde Situation, daher stellte ich die Frage. LG

von Sannyistda am 18.03.2012, 20:20



Antwort auf: Namensänderung bzw. wie verhält dich die Namensgebug

Sieht schwer aus, mit der Einwilligung zu seinem Namen beim 1. , bekommt auch jedes weitere Kind seinen Namen. Wenn er zustimmen würde zu der Änderung beim 1. Kind, dann hättest Du Chancen, ansonsten vor Gericht probieren, wenn er nicht zustimmt. Da er mit Kind 2 nichts zu tun haben will,( was ich unmöglich finde, aber selbst auch so erlent ) so ist es ja auch in seinem Interesse, wenn es nicht seinen Namen hat. Und dann stimmt er vielleicht der Änderung beim ersten Kind zu. Viel Glück

Mitglied inaktiv - 18.03.2012, 20:40



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