Hallo, ich habe mal eine Frage: mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Wir wollen das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ich weiß, dass unser Kind nach der Geburt sowohl meinen als auch seinen Namen annehmen kann. Wenn das Kind meinen Namen nach der Geburt trägt, kann es - wenn mein Partner und ich später einmal heiraten sollten - durch die Eheschließung genau wie ich den Namen meines Partners annehmen? Kann das Kind auf der Steuerkarte meines Partners direkt nach der Geburt eingetragen werden, auch wenn das Kind meinen Namen trägt? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 10:56