Frage: Nachtrag zum Posting

Nochmals Hallo Frau Bader! Sie konnten es nicht rauslesen ob ich jetzt zwischen dem Ablauf der alten Elternzeit und Beginn des neuen MuSchu arbeiten gehen, deshalb wollte ich es Ihnen nochmals erklären! Ich kann/werde zwischen Ablauf der alten Elternzeit und Beginn des neuen MuSchu nicht arbeiten, da mein Chef meinte, er sei nur verpflichtet mich so wieder einzustellen wie vor der Ss. Das wären 100 % und das kann ich mit meinem 2 jährigen nicht vereinbaren, da er erst mit 3 in den Kiga geht, da ich sowieso zu Hause bin mit dem neuen Baby. Meinem Chef wird es recht sein, da er am Personal sparen will. Und mir bleibt ja nichts anderes übrig, da ich nichtmehr so arbeiten kann wie vor der Ss, selbst über die paar Wochen bevor der neue MuSchu beginnt! Es wären also ca 6 Wochen in denen ich in einem Arbeitsverhältnis stehe wegen Vertag aber dennoch nicht arbeiten gehe. Wie sieht es denn da mit dem MuSchu Geld aus, bekomm ich das trotzdem, also der AG Anteil? Nochmals Danke

von BabyProjectNo2 am 26.02.2013, 13:12



Antwort auf: Nachtrag zum Posting

Hallo, hat Ihr AG denn mehr als 15 AN? Dann haben Sie evtl. einen Anspruch auf die TZ. Ansonsten können Sie doch die EZ bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern. Dann bekommen Sie MG und EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2013



Antwort auf: Nachtrag zum Posting

Warum, wenn Du noch Elternzeit übrig hast, dann verlängerst du entsprechend die EZ bis einen Tag genau bevor Mutterschutz beginnt - fertig. Mußt halt nur die 7 Wochen Frist gewahren, also 7 Wochen vor verlängerung der EZ beantragen. Außerdem bekommst du ja auch noch Urlaubsanspruch für die zeit welche du arbeiten müßtest, ebenso im Mutterschutz. evtl isz ja auch noch alter Urlaub von der ersten SS da. Aber das Problem mit der Betreuung hättest du doch auch wenn du jetzt nicht schwanger wärst. Was würdest du dann machen?

Mitglied inaktiv - 26.02.2013, 19:55



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