Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Guten Tag Frau Bader, Vielen Dank für ihre Antwort. Das Problem ist ja nicht nur, dass der Kindergarten mitspielen muss, sondern dass ich schon alles mit meinem Chef abgeklärt habe, bezüglich Tagen vorarbeiten etc. damit ich die zwei Wochen frei bekomme für die Eingewöhnung. Ab September werde ich dann 25h arbeiten und werde mir dann auch nicht mehr frei nehmen können für die Eingewöhnung. Die Eingewöhnung müsste dann ja im September statt finden, da der Kleine ja schlecht 2 Wochen eingewöhnt werden kann und dann 3 Wochen nicht mehr in den Kindergarten gehen. Dann war die Eingewöhnung ja umsonst. Würde der Vater den Urlaub ohne Absprache, vor Gericht durch bringen? Kann man dies nur über Anwalt klären lassen oder z. B. auch das Jugendamt? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Carina_86 am 20.06.2019, 08:52



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Hallo, ich hab jetzt nicht mehr ganz auf den Schirm, bei wem das Kind zu dieser Zeit üblicherweise wäre. Wenn es üblicherweise Ihre Zeit ist würde ich ihm klarmachen, dass er nicht einfach einen Urlaub buchen kann, ohne dass abzuklären. Zumal die Eingewöhnung ja auch eine wichtige Angelegenheit ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2019



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dann übernimmt der VATER die eingewöhnung und muss erneut freimachen. wenn er dir so an den karren fährt. wusste er von deinem zeitplan?

von mellomania am 20.06.2019, 08:59



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Mich würde mal Interessen, ob DU dem Vater die Zeitschiene mitgeteilt hast, sprich ob ihm dein Urlaub und die damit verbundene Eingewöhnung des Sohnes in den Kindergarten bekannt war? Wenn ja, hätte er wohl schlechte Karten. Wenn nein, stehen seine Chancen vielleicht nicht schlecht, denn Hellseher ist er nicht und wenn er dir seine Pläne sofort nachdem sie standen mitgeteilt hat, war er wohl der Erste.

von KielSprotte am 20.06.2019, 09:18



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Nein er wusste auch nichts von der Eingewöhnung, da diese erst seit 2 Wochen fest steht. In unserem Kinderumgangsplan steht , dass die Ferienplanung nach Absprache beider zu treffen ist. Der Kindergarten hat die Eingewöhnung vor gegeben. Dass der Vater einen Urlaub bucht, ohne Absprache und ich nun meine Arbeit und die Eingewöhnung drum rum planen soll, hat für mich nichts mit Absprache zu tun. Der Vater ist selbständig und kann seinen Urlaub somit legen, wann er will. Es war mal unsere gemeinsame Firma, ich weiß das dies geht.

von Carina_86 am 20.06.2019, 10:02



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Also das die Eingewöhnung irgendwann im August/ September statt findet wusste er, da dies hier nicht anders geht.

von Carina_86 am 20.06.2019, 10:05



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2 Wochen ist aber eine recht lange Zeit - für mich wäre es selbstverständlich, mich mit meinem Ex regelmäßig -also mdst. 1x die Woche- über neue Entwicklungen, die eure GEMEINSAMEN Kinder betreffen auszutauschen. Und dazu gehört ein Kindergartenstart bestimmt dazu. Eh seid ihr da ziemlich knapp, die Sommerferien starten doch bald, warum macht ihr nicht rechtzeitig zusammen einen Plan, wer wann was mit den Kindern unternimmt?

von KielSprotte am 20.06.2019, 10:18



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ICH würde es drauf ankommen lassen und alles wie geplant durchziehen. soll er doch zum anwalt rennen..... für MICH zählt eine vorgegebene kindergarteneingewöhnung mehr, als,willkürliche schikane eines beleidigten vaters. zudem hast du alleiniges sorgerecht. er kann theoretisch die zustimmung zum urlaub ersetzen lassen, doch in MEINEN augen zählen deine argumente wesentlich mehr. lass dich auch nicht verunsichern, dass DU irgendwas falsch gemacht oder versäumt hast.... alles gute!

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 10:49



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Der Vater spricht nicht mit mir und antwortet auch nicht auf meine Nachrichten. Der Vater macht immer alles spontan! Er hält sich auch sonst nicht an die Vertragsregelungen.

von Carina_86 am 20.06.2019, 10:53



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ein grund mehr, um ihn in die schranken zu weisen!

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 10:54



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@ KielSprotte: Es findet keinerlei Austausch mit dem Vater statt, da es ihn nicht interessiert. Als der Kleine mal morgens ins Krankenhaus musste, hab ich dem Vater Bescheid gesagt, damit er den Großen zu sich nimmt und der Vater hat auch geantwortet, dass er kommt. Als er bis 19 Uhr nicht da war, hat die Oma den Großen zu sich genommen. So viel zum Interesse des Vaters. @ Kravallie: Danke für deinen Zuspruch. Leider kostet das alles immer so viel Kraft, dass man irgendwann einfach keine Lust und Kraft mehr hat.

von Carina_86 am 20.06.2019, 11:01



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Wenn das so ist, dann lass ihn doch zum Anwalt laufen! Allerdings würde ich ihn an deiner Stelle weiterhin über alles auf dem Laufenden halten (am besten schriftlich/per Mail) damit er nicht behaupten kann, von dir ausgeschlossen zu werden.

von KielSprotte am 20.06.2019, 11:20



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das kann ich sehr gut verstehen, aber zur kooperation gehören zwei und wenn einer nicht will, dann muss man es andere regeln lassen. Mach dir zunächst das alleinige sorgerecht zunutze, du riskierst zwar den antrag auf geteiltes, aber bis dahin ist jede eingewöhnung und gebuchte urlaube durch. (mit einem vater ohne sorgerecht würde ich genau gar nichts absprechen...! aber psssst, wird nicht gerne gelesen!)

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 11:23



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@ kravallie: Wie meinst du das, mit dem alleinigen Sorgerecht zunutze machen?

von Carina_86 am 20.06.2019, 11:47



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

dass du alleinentscheider bist. er hat NUR ein umgangsrecht und wenn er sich nicht an absprachen hält, dann hat er pech gehabt.

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 12:28



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Ich finde, sein Verhalten geht nicht. Letztendlich hängt es aber auch davon ab, wie gut du ihn über solche Dinge informiert hast. Im Zweifelsfall wird die Aussage "er wusste es, weil das bei uns so üblich ist" im Zusammenhang mit der Tatsache, dass du es bereits 2 Wochen lang vom Start der Eingewöhnung wusstest und nicht explizit mitgeteilt hast , eventuell nicht ausreichen. Er kann doch einfach sagen "nee, woher sollte ich wissen, dass unser Kind genau dann eingewöhnt wird - ich wurde nicht informiert". Ist jetzt halt die Frage, wie wichtig es ist dir ist, dass jetzt ein für alle Mal zu klären und ihn in seine Schranken zu weisen (du hast ja ASR). Ich persönlich würde es tun und jetzt dem Urlaub nicht zustimmen. Schließlich geht es ja auch gar nicht darum, dass du Urlaub oder Umgang generell verbieten willst, aber eben auch planst und er nicht einfach alleine solche Dinge entscheiden kann. Ist dann halt sein Pech, dass er gebucht hat.

von cube am 20.06.2019, 12:43



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Eins wäre noch zu bedenken: wann soll der Vater denn mit dem Kind in Urlaub gehen? Was wenn er jetzt seine Pläne ändert aber dann geht, wenn die Eingewöhnung herade um ist? Das wäre ja auch ungünstig.

von Karlafrodo am 20.06.2019, 15:03



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Nur 2 Wochen nur einzuplanen für die Eingewöhnung ist so oder so sportlich. Ist eh fraglich ob das hinhaut. Besser wäre es halt gewesen gleich das mit zuteilen wie der Termin stand. Hätte der Vater jetzt nicht mit dem Urlaub gewunken, wüsste er ja immer noch nichts davon. Bleibt unterm Strich 2 Erwachsenen welche sich nicht einigen können und ein Kleinkind das dazwischen hängt und am Ende die Leidtragende ist. Für die Zukunft würde ich dem Herrn einfach am Jahresanfang eine Jahresplanung zukommen lassen. Danach darf er sich dann richten oder muss eben das Gespräch suchen wenn er was verschieben will. Dann hat man wenigstens auch was in der Hand wenn er dazwischen haut. So muss man jetzt schauen was im Zweifel der Richter sagt.

von Felica am 20.06.2019, 15:17



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

@ Karlafrodo: Die Eingewöhnung ist in den letzten 3 Ferienwochen. Also kann er die ersten 3 Wochen die Kinder nehmen. Genau das meinte ich ja auch. Selbst wenn ich jetzt alles geändert bekomme, und der kleine schon am Anfang der Ferien eingewöhnt werden kann, dann ist alles umsonst, da er ja dann 3 Wochen nicht in den KiGa geht und quasi nochmal neu eingewöhnt werden muss. Ein noch späterer Zeitpunkt ist nicht möglich, da ich ab September wieder jeden Tag arbeiten werde, wovon der Vater auch Bescheid wusste.

von Carina_86 am 20.06.2019, 15:53



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

muss er denn überhaupt in den urlaub mit dem kind? er hat nicht mal das sorgerecht. er hat nur ein umgangsrecht, das vorherige absprachen erfordert. unten schreibt carina, er hat ihr einfach mitte juni mitgeteilt, wann er das/die kinder in den ferien nimmt. das kind hat gar keine ferien, denn es geht nur in den kindergarten. leider passt der geplante urlaub nun nicht, weil das kind da eingewöhnt wird (btw- ich hatte zweimal genau 0 tage eingewöhnung mit meinen kindern!) er wedelt dann gleich mit dem anwalt, weil gnä herr gebucht hat. was bildet sich der eigentlich ein? wenn er sich den spaß eines anwalts leisten kann, soll er das doch tun....

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 15:54



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Wenn er Umgangsrecht hat, hat er auch Anspruch darauf mit dem Kind in den Urlaub zu fahren. Das dürfte unstrittig sein. Die Frage ist halt, was bedeutet nach vorheriger Absprache. Da muss ich aber sagen, tun sich beide Eltern wenig. Der Vater teilt einfach mit wann Urlaub, die Mutter schafft es über Wochen hinweg nicht mal eben mitzuteilen wann genau Eingewöhnung ist. Für mich ist das von beiden her dem Kind gegenüber blöde. Wer weiß jetzt ob der Vater den Urlaub so gebucht hätte, hätte er sofort mitgeteilt bekommen wann Eingewöhnung ist. Er kann nämlich durchaus damit argumentieren. Sie natürlich auch das der Termin nicht änderbar ist und er es erst hätte abklären müssen. Wie es ausgeht muss man dann vor Gericht sehen.

von Felica am 20.06.2019, 16:08



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

nein, er hat keinen anspruch auf zu buchenden urlaub, er kann umgang ausüben mit dem kind, in den halben ferien, so lautet die vereinbarung. die mutter hat seit 2 wochen kenntnis von einem termin, der bekanntermaßen ansteht und plant alltag und betreuung um diesem termin, da der herr jetzt erst in die planung einsteigt und nägel ohne köpfchen macht. ICH persönlich finde das normal. ein kind mit 3 wird das auch nicht besonders blöd finden und keinen schaden erleiden, wenn es halt wann anders mit daddy urlaubt. oder gar nicht. ich lach mich ja dod, bis ein gericht über sowas entscheidet, ist das kind schon in der schule..... grad gut so!

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 16:33



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Fakt ist doch dass er ihre Zustimmung braucht um mit dem Kind ins Ausland fahren zu dürfen. Und diese Zustimmung hatte er nicht zum Zeitpunkt der Buchung. Sie braucht seine Zustimmung nicht - es hätte also auch sein können dass das Kind bereits im Urlaub ist. Nun ist es eben in der Kindergarten Eingewöhnung. Wenn ich jemandes Zustimmung brauche muss ich die eben einholen oder damit rechnen dass ich Pech gehabt habe. Die AP sollte dem Vater und dem Jugendamt schnell schriftlich mitteilen dass sie der Reise nicht zustimmt. Er kann sich dann ja überlegen ob er einen Richter bemüht, das Kind entführt oder etwas fürs Leben lernt.

von lilly1211 am 20.06.2019, 16:54



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Hallo, Die meisten vergessen bei der Diskussion, dass die Mutter allein sorgeberechtigt ist. Sie muss doch dem Vater nicht mitteilen, wann die Kindergarteneingewöhnung ist. Der Vater muss aber sehr wohl (wie mit dem Jugendamt vereinbart) Ferienumgang mit der Mutter GEMEINSAM festlegen. Da entscheidet er eigenmächtig, wann er die Kinder mit in den Urlaub nimmt und die Mutter soll wieder mal alle Pläne umwerfen und sich nach ihm richten. Das ist ja so typisch hier im Forum. Seid ihr eigentlich im reellen Leben auch so? Der Vater macht was er will und Mutter und Kinder orientieren sich nach ihm? Kindergarteneingewöhnung geht hier sicher vor Gericht vor, zumal er weder Sorgerecht hat, noch sich mit der Mutter wegen dem Urlaub abgesprochen hat. Ermögliche ihm eine andere Ferienumgangsregelung oder wenn er auf dieser Zeit besteht, soll er doch das Kind eingewöhnen. Das würde ich aber auch nicht gut finden. LG luvi

von luvi am 20.06.2019, 16:55



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

@ lilly1211: was bedeutet 'AP'? Du meinst damit mich oder?

von Carina_86 am 20.06.2019, 17:05



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Wenn mir schon keiner zuhört oder versteht, vll schaff ma es dann mit x wiederholungen. Ich kann mich auch nur immer wundern mit wievielen massen hier gemessen werden, v.a. wenn sie null ahnung von der praxis haben.... Ob die alle solche paschas und machos daheim sitzen haben? Unsachlich aber mir geht der hut hoch.

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 17:09



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Ist es am Ende wirklich wichtig wer mehr im Recht ist? Nach dem Motto scheiß auf das Kind, Hauptsache ich habe Recht? Ist das im Sinne des Kindeswohl oder kann man nicht auch mal im Sinne des Kindes handeln und sich wie Erwachsene benehmen und über den eigenen Schatten steigen und das eigene Ergo vergessen. Ja, die Mutter hat das Sorgerecht alleine. Noch, der Vater kann schnell auch das gemeinsame beantragen. Dann sind die Karten schnell neu gemischt. Ja, sie muss nicht mitteilen wann sie die Eingewöhnung macht. Aber wie ich schrieb, die ganze Diskussion jetzt hätte man wahrscheinlich vermieden wenn sie es eben gemacht hätte. Selbst wenn der Typ gebucht hätte, er könnte nicht, wie jetzt eben, hingehen und behaupten er hätte ja von nichts gewusst. Jetzt geht es halt notfalls vor Gericht, dann klären die es. Beide sind noch angepisster auf den anderen und verbitterter und Kind bekommt es halt ab. Völlig egal wie alt das Kind ist, es wird darunter irgendwann leiden. Und wer behauptet das die Kinder das am Ende nicht abbekommen, der belügt sich schlicht und einfach selbst. Ich finde das folgende Sprichwort hier eigentlich sehr passend: Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. Die Mutter weiß wie der Typ drauf ist, ändern wird sie ihn nie können. Aber sie kann eben sehr wohl schauen wo sie im Vorfeld versucht Konflikte zu umgehen. Nicht wegen dem Typen, sondern wegen dem eigenen Kind. Aber hey, egal, wie gesagt, weit wichtiger ist ja wer mehr im recht ist. Und ja, das nervt mich hier an oft. Diese Einstellung, ich scheiß auf Menschlichkeit, Respekt und Miteinander, Hauptsache ich bin im Recht. Ja ich weiß, Rechtsforum. das heißt aber nicht das Recht haben immer die wirklich beste und sinnvollste Lösung ist. Gerade dann eben nicht wenn Kinder mit im Spiel sind.

von Felica am 20.06.2019, 18:19



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Der Schratz ist drei, im September beginnt das Kindergartenjahr - ein halbwegs wohlwollend-intelligent-interessierter Mensch hätte sich an eineinhalb Fingern abzählen können, daß irgendwann um den Dreh rum die Eingewöhnung in den Kiga stattfindet. Ich habe auch irgendwann aufgehört, dem KV alle Termine mitzuteilen. Hat ihn eh nicht interessiert, und das sogar trotz GSR. Gerade sowas, was ich alleine stemme und seine Umgangszeiten nicht berührt, hätte ich nicht sofort nach Bekanntwerden weitergegeben. Wo fängt das an, wo hört das auf? Das Ganze hat zu mindestens 95% der KV versemmelt. Das winzigkleine "die KM HÄTTE ihm den Termin gleich mitteilen können" ist maximal eine Petitesse. Aber hier wird so getan, als wäre die AP an allem schuld. Nein, ist sie nicht!

von Strudelteigteilchen am 20.06.2019, 18:31



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Also ich für meinen Teil ziehe mir den Schuh aber nicht an, das ich behauptet hätte die AP wäre an allem schuld. Ich habe nur drauf hingewiesen das es besser gewesen wäre es ihm mit zuteilen. Was ist daran verkehrt?

von Felica am 20.06.2019, 18:36



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Oh man, hätte ich gewusst, dass mein Thread hier so eine riesen Welle auslöst... @ Felica: ich habe nie im Leben damit gerechnet, dass er einfach bucht, ohne mich vorher zu fragen. Deshalb hab ich bis jetzt auch vom Termin der Eingewöhnung nichts erwähnt. Für mich war klar, dass wir uns zusammen setzen, und gemeinsam eine Lösung finden. Die 3 Wochen müssten diese Jahr nicht mal in den Ferien statt finden, da noch beide Kinder in den Kindergarten gehen. Ich wäre niemals drauf gekommen, dass er einfach bucht (wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob dies passiert ist). Er hat mir kein genaues Datum seiner angeblichen Reise genannt, nur die Kalenderwochen und netterweise hat er sich als Enddatum auch noch meinen Geburtstag raus gesucht. Finde das ganze schon sehr extrem seinerseits!

von Carina_86 am 20.06.2019, 18:55



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Häddidadiwari ER ist doch derjenige, der mit dem Anwalt gedroht hat. Außerdem ist der Schratz 3. Wenn der KV ihm den geplatzten Urlaub nicht aufs Butterbrot schmiert, geht DIESES konkrete Hickhack komplett am Kind vorbei. Dieses "Ohgottohgottohgott, das arme Kind!" ist doch albern.

von Strudelteigteilchen am 20.06.2019, 19:09



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Hey, die einzigen, die hier null empathie und menschlichkeit zeigen sind die, die der ap unterschwellig ein schlechtes gewissen einreden. Von wegen sie höttejadadiwari, schlupf ruhig in den schuh rein! Die ap macht eh schon obrigkeitshörig und verängstigt mehr als sie müsste und selbst DAS ist noch zu wenig. Sie muss ganz schnell alles um den heiligen ochsen rumstricken. ER hätte es noch mehr vermeiden können, indem er einfach sagt: hey, exi, ich will dann und dann, geht es? Nochmal: wenn nicht ZWEI dazutun, dass es läuft, dann kannst du dich auf den kopf stellen,das gilt für beide Und du immer mit deinem gericht, ich wette, der mann zieht den bammelmann ein, wenn es darum geht, wegen so einem kiki einen anwalt zu bezahlen. Selbst wenn, so eine gerichtsverhandlung ist nichts unanständiges, dass man sich komplett wegducken muss. Und zur frage: in diesem fall hängt sicher mehr dran als nur recht haben, aber das darfst du dir selber zusammenlesen. Ich brech mir hier am handy gleich die finger.

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 19:21



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Das Problem ist eher das du das Pech hast in einen Kleinkrieg rein geraten zu sein. Lass dich wie man dir bereits geraten hat beim JA beraten wie man da jetzt vorgehen kann und vor allen wie in Zukunft sowas hoffentlich vermieden werden kann und schau ob der Vater wirklich das Gericht bemüht. Selbst wenn der Vater sich nicht ändert, du musst dir am Ende eben nichts vorwerfen lassen solange du von deiner Seite 100% korrekt handelst. Habe auch im Hinterkopf das es dir durchaus passieren kann das der Vater dich dann an dem Tag wo die Reise startet vor vollendeten Tatsachen stellt und dann einfach in den Urlaub fährt. Den bisher habe ich an keiner Stelle lesen können das es ins Ausland geht, nur das er gebucht hat. Schon alleine deshalb würde ich beim JA vorstellig werden. Mit sowas würde ich nämlich bei so einem Typen durchaus rechnen.

von Felica am 20.06.2019, 19:35



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Werde nächste Woche mal bei der Dame im Jugendamt anrufen und fragen, wie ich weiter vorgehen soll. Auf jeden Fall Danke für eure Meinungen, egal ob Zuspruch oder nicht. Es tut immer gut, sich auszutauschen und andere Meinungen zu hören! Ich weiß übrigens wirklich nicht, ob Ausland oder nicht...

von Carina_86 am 20.06.2019, 19:45



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Carina! Ein kleinkrieg ist das aber nicht, felica möchte das nur gerne persönlich nehmen und ist jetzt beleidigt. (Btw ist es egal ob ausland oder nicht, er DARF das kind nicht einfach mitnehmen, auch wenn felica das gerne hätte)

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 19:53



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Also falls von Gericht usw. nichts von seiner Seite kommen wird, werde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass er die Reise nicht antritt. Ansonsten wird er die Kinder an besagtem Tag nicht bekommen.

von Carina_86 am 20.06.2019, 19:57



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Es ist wünschenswert, dass er sich auf sowas einlässt und ihr im zuge dessen einen neuen urlaubstermin findet. Er ist ja nicht mal auf ferien angewiesen, spart ihm eine menge geld. Ich halte dir die daumen!

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 20:11



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Danke dir!

von Carina_86 am 20.06.2019, 20:17



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir kommt ein Vater da auf die Idee, ohne mit der Mutter abzusprechen, ob in dieser Zeit ein Umgang möglich ist, einen Urlaub zu buchen? Hackt doch nicht auf die Mutter ein. Der Vater hat einen Fehler gemacht. Er hätte fragen müssen, ob in dieser Zeit 3 Wochen Urlaub möglich sind. Die Mutter muss ihm nicht mitteilen, wann Kiga-Eingewöhnung ist.Ist nett, wenn sie es macht, muss sie aber nicht. Seid ihr auch so verständnisvoll, wenn die Großeltern eurer Kinder euch mitteilen, dass sie einen mehrwöchigen Urlaub mit den Kindern gebucht haben, egal was ihr geplant habt? Luvi

von luvi am 21.06.2019, 00:49



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Danke luvi. Selbst wenn er Sorgerecht hätte, finde ich es ganz schön frech einfach ohne Absprache zu buchen. Ich hoffe wir finden noch eine Lösung.

von Carina_86 am 21.06.2019, 07:12



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr. Es hat doch niemand auf der Mutter rumgehakt. Es wurde lediglich empfohlen, den Vater kurz und knapp auf dem Laufenden zu halten. Falls der Herr mal auf die Idee kommen sollte, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, oder andere Nettigkeiten aus dem Hut zaubert, wäre mir wohler, wenn ich sagen könnte, dass ich jederzeit versucht habe, ihn einzubinden und auf dem Laufenden zu halten, dass von seiner Seite aber kein Interesse / keine Rückmeldung gekommen ist. Im Sinne des Kindes würde ich mir wünschen, dass beide Elternteile sich wie Erwachsene benehmen und das Kind trotz getrennten Eltern möglichst unbeschwert aufwachsen kann. Denn als Ehepaar kann man sich scheiden lassen, Elternpaar ist man ein Leben lang – ob man nun will oder nicht. Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Eltern in Scheidung lebend und in einem ähnlichen Verhältnis wie die AP und der KV – aufgewacht sind die Beiden erst, als ihre 3,5 Jahre alte Tochter sich vom Weihnachtsmann gewünscht hat, dass er machen soll, das sie nicht mehr da ist, weil Mama und Papa dann nicht mehr streiten müssten und sich dann wieder lieb haben könnten…………soll es diesem Kind auch so gehen???

von KielSprotte am 21.06.2019, 08:01



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

ich verstehe auch die welt nicht mehr. was hat jetzt der fall in deinem Bekanntenkreis mit dem fall der ap zu tun?? ALLE scheidungskinder sind/werden suizidal, weil ein Kind das äußert! genau solche (stt nannte es albern, ich nenne es dämlich) unterschwelligen Bemerkungen machen es schwer, machen angst. das ist das letzte was ein alleinerziehender Elternteil brauchen kann, glaub mir das! ausserdem habe ICH auch klipp und klar gesagt, dass er das asr beantragen kann, da nützt einem auch kein mitteilungsbeweis etwas, das bekommt er! dass Trennungen konfliktfrei ablaufen, das wünscht sich jeder, das braucht kein mensch, aber zum xten mal: es gehören zwei dazu!

Mitglied inaktiv - 21.06.2019, 08:53



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Die Eltern waren nicht verheiratet, sonst hätten sie gemeinsames Sorgerecht. Der Vater möchte scheinbar nicht das gemeinsame Sorgerecht, sonst hätte er es schon längst beantragt. Ich finde schon, dass auf ihr rumgehackt wird. Ihr wurde mehrmals gesagt, dass sie mit dem Vater die Kiga Eingewöhnung hätte absprechen müssen. Es wird ihr deutlich gemacht, dass sie einen Fehler begangen hat, der Vater im Recht ist. Luvi

von luvi am 21.06.2019, 09:13



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Rein rechtlich: Die AP ist in keinster Weise verpflichtet, dem KV den Termin für die Eingewöhnung mitzuteilen. Der KV ist aber durchaus dazu verpflichtet, den Urlaub mit der AP abzusprechen. End of matter. Menschlich: Vielleicht wäre es nicht komplett verkehrt gewesen, dem KV den Termin zeitnah mitzuteilen. Aber die AP ging halt davon aus, daß sich der KV an die o.g. Regeln hält - und wenn er das getan hätte, wäre das Ganze gar kein Problem gewesen. Natürlich ist es absolut verwerflich, das Einhalten der Regeln durch die Menschen im Umfeld einfach anzunehmen - wo kämen wir denn da hin, wenn das alle täten! Pöse KM!! Und Mit-Menschlich: Es ist die KM, die hier unsicher nachfragt, ob sie alles richtig gemacht hat. Der KV wedelt ganz souverän-egozentrisch mit dem Anwalt und verweigert ansonsten jegliche Kommunikation. Findet Ihr es wirklich sinnvoll und zielführend, die KM immer weiter zu verunsichern, indem Ihr hier alle möglichen Horrorszenarien aufführt und ihr wieder und wieder unter die Nase reibt, daß eine funktionierende Kommunikation der ganzen Sache geholfen hätte? Ja, hätte sie wahrscheinlich - aber zum Kommunizieren gehören immer zwei. Und ich kenne KEINEN Menschen, der nicht irgendwann resigniert, wenn seine Kommunikationsversuche ständig ins Leere laufen. Das tut man ja schon aus reinem Selbstschutz. Und wem soll dieses "Das Kind! Das Kind! Es wird sich nächste Woche vor einen Zug werfen!"-Gebrüll nützen? Ich sage Euch: Es nützt KEINEM, auch dem Kind nicht. Zumal ich bei meiner Einschätzung bleibe: Dieses konkrete Hickhack wird das Kind nicht mal merken - es sei denn, der KV schmiert ihm den verpatzen Urlaub alle naslang aufs Butterbrot. Aber dann hat es wieder (und wieder und wieder) der KV verkackt, nicht die KM.

von Strudelteigteilchen am 21.06.2019, 09:42



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Mir geht es eigentlich gar nicht darum, dass ich alleiniges Sorgerecht hab und somit anscheinend im Recht bin! Ich find es einfach nur nervig, dass man bei so wichtigen Dingen nicht miteinander sprechen/schreiben kann, ob es dem anderen passt. Wie gesagt, der Zeitpunkt der Eingewöhnung wurde vorgegeben, aber den Urlaub kann er buchen wie er möchte. Und mich dann vor vollendete Tatsachen zu stellen und gleich den Anwalt einschalten, damit ich alles umändern muss find ich echt unmöglich! Zum Thema Sorgerecht: Er wollte es mal beantragen, da er Angst hatte, dass wenn ich das zeitliche segne er die Kinder nicht bekommt. Als ich ihm dann gesagt hab, dass er die Kinder mit oder ohne Sorgerecht auf jeden Fall bekommen wird, wollte er dann keins mehr.

von Carina_86 am 21.06.2019, 11:44



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Dein letzter Beitrag zeigt mir eigentlich, das ihr beide arg verunsichert seit mit dem was für Rechte und Pflichten ihr habt. Wie gesagt, Termin beim JA machen, davon könntet ihr beide profitieren. Du das du dich nicht so schnell verunsichern lässt und er hoffentlich das er mal klar gesagt bekommt das er sich mit dir absprechen muss. Urlaub Inland ist der Unterschied, er braucht dafür keine Ausweispapiere. Du würdest zwar, spätestens mit Hilfe der Polizei, das Kind wieder zurück bekommen. Aber es könnte schwer sein das zeitnah hinzubekommen wenn du nicht mal weißt wo in Deutschland die Urlaub machen. Für Urlaub im Ausland braucht er den Reisepass oder ähnliches, den er nicht bekommt mangels Sorgerecht. Außer du gibst ihn den. Deshalb mein Rat in diese Richtung. Gericht würde die Eingewöhnung nicht verschieben, es könnte aber eine feste Umgangsregelung veranlassen. Davon ab hättest du erst einmal den Stress damit. Davon ab, sollte er irgendwann das gemeinsame oder gar das alleinige Sorgerecht beantragen und du kannst nachweisen, das du ihn immer auf den laufenden gehalten hast, er aber daran wenig Interesse hatte, könnte das durchaus zu deinem Vorteil sein. Vor allen wen du es eben beweisen kannst und auch das er kein Interesse hat Absprachen einzuhalten geschweige denn überhaupt diese anzusprechen. Nur deshalb mein Rat ihn zeitnah zu informieren bei solchen Dingen. Also ich hätte meinen Spaß und würde den anfänglichen Vorschlag ihn mal unterbreiten das du dich herzlichst bei ihm bedankst für sein Angebot das er nun die Eingewöhnung übernimmt. Zu dessen Verschiebung es ja nur deshalb kommt weil er ohne Absprache einfach in diesem Zeitraum den Urlaub gebucht hat. Kann mich irren, aber ich bezweifel das der Herr darauf Bock hat. Wahrscheinlicher ist das er dann kein Problem mehr haben wird damit den Urlaub zu verschieben. Aber du kennst ihn besser, kannst besser einschätzen ob das dann so kommt. Musst du aber nicht ernst nehmen.

von Felica am 21.06.2019, 14:17



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Wir haben schon feste Umgamgsregelungen, nur hält sich der feine Herr nie dran, was ich auch nachweisen kann. Termine bei der psychologischen Beratungsstelle und danach Jugendamt gab es schon, nur hat er diese immer wieder platzen lassen und mich allein wollte die Dame nicht beraten. Sie meinte nur, dass mir nur noch der Weg zum Familiengericht übrig bleiben würde.

von Carina_86 am 21.06.2019, 14:40



Antwort auf: Nachtrag zu Ex- Partner bucht Urlaub

Anders kann ich mir das nicht erklären.

Mitglied inaktiv - 21.06.2019, 17:20



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Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Es geht dem Vater nur darum, dass der Kleine nach der 5. Stunde aus hat und der Große nach der 6. Stunde. Der Vater möchte nicht zweimal fahren, bzw. 45 Minuten anderweitig rum bringen. Diese Zeiten fallen in seine Betreuungszeit. Ich kann meinen Kleinen nicht abholen, da ich jeden zweit...


Teilzeit in Elternzeit während Partner Basiselterngeld bekommt

Guten Tag Frau Bader, Ums Thema Elterngeld & Zeit gibts ja sehr viel und einige Personen im Umfeld meinten wäre nicht möglich.. Im Internet nichts aussagekräftiges gefunden.. Nach 6 Monaten Basisekterngeld würde ich gerne 6Monate Teilzeit in Elternzeit (ohne EG plus) machen während mein Mann 6 Monate Basiselterngeld bekommt.. ist dies möglich...


Elternzeit beider Partner

Hallo Frau Bader,  Ich befinde mich aktuell in der 20 SSW und mein Partner und ich planen gerade die Aufteilung der Elternzeit. Unser Sohn ist für Mitte Juni ausgezählt. Vorgestellt haben wir uns, dass ich (Angestellte einer Bank) ab Geburt ca. 1,5 Jahre in Elternzeit gehe, mit der Option nach einem Jahr für 20h bis zum Ende der Elternzeit w...


Elterngeld-Optionen bei Unterhaltspflichtigen Partner

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich erwarten ein Baby. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso wie für seine Frau (Scheidung läuft). Aktuell wohnen wir noch getrennt und wir wissen auch noch nicht, ob wir zusammenziehen. Gemeinsam kommen wir über die Einkommensgrenze für das Elternheld, einzeln lieg...


Nachtrag

Vielen Dank für Ihre Antwort bzgl dem Beschluss zu dem Thema Beratungsstelle.    Ich habe jetzt bei Gericht angerufen und der Justizangestellte meinte, dass ich Antrag auf elterliche Sorge stellen muss und das der Bereich "Gemeinsamer Besuch bei der Beratungsstelle" dann auf mich übertragen wird.    Ist das der richtige Antrag? Er wirkte e...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür...