Ich höre zum ende des jahres mit meiner Selbständigkeit auf und habe 5 Jahre lang freiwillig in die Arbeitslosenvers. einbezahlt, freiwillig. Mein grosses kind ist zwei und geht in keine betreuung, das zweite kommt im juni. Habe ich anspruch auf alg, auch wenn ich nicht gut vermittelbar bin. Evtl. dann nur teilzeit? Bekomme ich dann anteilig alg? Wann muss ich mich arbeitssuchend melden? Das gewerbe melde ich zum ende des jahres ab. Danke
von Rici123 am 26.11.2013, 16:28