Hallo zusammen, vielen Dank schon einmal für euere Antworten. Noch eine Frage zu Teilzeit in Elternzeit: Hier ist es also auf 30 STD wöchentlich beschränkt. Was passiert, wenn ich mit Teilzeit anfangen möchte, und dann aber, wenn alles gut läuft, so schnell wie möglich auf Vollzeit umsteige? Verliere ich dann da das anrecht auf Elternzeit bzw. den Kündigungsschutz? Und kann ich dies dann spontan entscheiden, nachdem ich schon TZ in EZ arbeite, oder muss ich dies auch schon vorher festlegen? Ganz lieben Dank!!
von milaaa am 22.03.2012, 15:29