Nachtrag: Elternzeit - wann festlegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag: Elternzeit - wann festlegen?

Hallo zusammen, vielen Dank schon einmal für euere Antworten. Noch eine Frage zu Teilzeit in Elternzeit: Hier ist es also auf 30 STD wöchentlich beschränkt. Was passiert, wenn ich mit Teilzeit anfangen möchte, und dann aber, wenn alles gut läuft, so schnell wie möglich auf Vollzeit umsteige? Verliere ich dann da das anrecht auf Elternzeit bzw. den Kündigungsschutz? Und kann ich dies dann spontan entscheiden, nachdem ich schon TZ in EZ arbeite, oder muss ich dies auch schon vorher festlegen? Ganz lieben Dank!!

von milaaa am 22.03.2012, 15:29



Antwort auf: Nachtrag: Elternzeit - wann festlegen?

Hallo, nein, das geht nur, wenn der AG einer vorzeitigen Verkürzung der EZ zustimmt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2012



Antwort auf: Nachtrag: Elternzeit - wann festlegen?

Nur bis 30 Stunden sind in der Elternzeit erlaubt, bei allem mehr gilt es nicht mehr als Elternzeit und der Kündigungsschutz entfällt. Bevor ! Du hochstufst also unbedingt den Rest der Elternzeit schriftlich sichern lassen.

Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 15:52



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