Nachtrag Arbeiten während der Eltermnzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag Arbeiten während der Eltermnzeit

Schon einmal vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie denn jetzt jemnd neues einstellen, Vollzeit, und mir dann sagen "deshalb brauchen wir Sie nur 10Std die Woche"? Oder auch weil ich es damals anders beantragt habe, dass sie es damit rechtfertigen? Vielen Dank Knatti

von Knatti am 29.10.2014, 20:01



Antwort auf: Nachtrag Arbeiten während der Eltermnzeit

Hallo, wenn Sie einen Anspruch auf Tz haben, dann mal mind. 15 Std/ Woche. Ein anderer AG kann ein betriebl. Grund sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2014



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