Nachträgliche Verlängerung Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachträgliche Verlängerung Elternzeit

Guten Tag, ist ein Arbeitgeber verpflichtet, die Elternzeit von einem Jahr auf zwei Jahre zu verlängern wenn ein dementsprechender Antrag gestellt wird? Danke

von sylvester_5 am 18.02.2016, 10:55



Antwort auf: Nachträgliche Verlängerung Elternzeit

Hallo, wann ist das Kind geboren? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2016



Antwort auf: Nachträgliche Verlängerung Elternzeit

Wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist , dann ist er dazu nicht verpflichtet.

von Sternenschnuppe am 18.02.2016, 11:12



Antwort auf: Nachträgliche Verlängerung Elternzeit

Hallo, 08.09.2015 Danke

von sylvester_5 am 20.02.2016, 17:50



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