guten tag frazu bader, ich habe im september 2010 eine tochter zur welt gebracht, habe dann elternzeit bis september 2011 in anspruch genommen. nach meiner elternzeit sept. 2011 wechselte ich den arbeitgeber bei dem ich angestellt bin. jetzt meine frage; kann ich bei meinem neuen arbeitgeber elternzeit einreichen bzw nachträglich verlängern, weil die betreuungsituation nicht mehr funktioniert oder hilft da nur kündigen? vielen dank für ihre antwort
von lara2010 am 06.02.2012, 14:20