Liebe Frau Bader,
bei mir wurde zwei Jahre nach einer Geburt im Jahre 2016 ein massiver Geburtsschaden festgestellt, weshalb ich nun einen Antrag auf BU-Rente gestellt habe.
Diese müsste nun rückwirkend gezahlt werden.
Ich war nach der Geburt 2016, habe aber kein ALG erhalten, sondern Elterngeld, weil mein Vertrag im MuSchu auslief. Erhalte ich für diese Zeit auch die BU-Rente?
Liebe Grüße
Sonnenblume
von
Sonnenblume1982
am 23.02.2019, 12:12
Antwort auf:
Nachträglich BU-Rente
Hallo,
meinen Sie eine erwerbsunfähigen Rente? Das ist nicht mein Thema, ich denke aber, dass in, wie auch meine Vorrednerin schreibt, in der Zeit, wo Sie Elterngeld erhalten haben, kein Schaden entstanden ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Nachträglich BU-Rente
BU-Rente oder EU-Rente?
Das rückwirkend gezahlt wird ist auch eher unwahrscheinlich. Kann ich ein Leid von klagen. Sollte die Rente befristet sein, dann erst recht nicht. Zumal dir ja auch erst nach dem EG ein Einkommensverlust entstanden ist.
von
Felica
am 23.02.2019, 14:37