Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

Hallo, mein Freund und ich (unverheiratet!) werden bald unser erstes Kind bekommen. Ein zweites Kind soll in ein paar Jahren folgen - adoptiert aus dem Ausland. Da Heirat Voraussetzung für eine Auslandsadoption ist, würden wir dann hierfür heiraten. Allerdings möchte ich meinen Nachnamen behalten. Nun das Problem: Wir diskutieren derzeit über den Nachnamen für das erste Kind; zwar hätte ich gerne, dass das Kind meinen Nachnamen trägt, könnte mich aber mit folgendem Kompromiß anfreunden: das erste Kind bekommt den Nachname des Vaters, ein zweites (adoptiertes!) Kind würde dann meinen Nachnamen erhalten. Meine Frage: Ist dies gesetzlich überhaupt möglich?Und welche Nachteile würden mir z.B. im Falle einer Trennung entstehen, wenn mein Kind nicht meinen, sondern seinen Nachnamen tragen würde? Herzlichen Dank für Eure Antworten !!

von maelle_padillo am 26.03.2013, 10:46



Antwort auf: Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

Hallo, jetzt kann man noch frei wählen. Aber bei Eheschließung bekommt das Kind den Familiennamen - und das weitere auch Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



Antwort auf: Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

Grundsätzlich kann Euer leibliches Kind sowohl den Namen der Mutter als auch den des Vaters bekommen, da ihr nicht verheiratet seid. Wenn ihr heiratet, kann jeder von Euch Erwachsenen seinen Namen behalten, allerdings müsst Ihr einen Familiennamen bestimmen. Das 'neue' Kind kann NUR den Familiennamen bekommen, das Bestandskind kann einbenannt werden, muss aber nicht (nach meinem Kenntnissstand). Nachteile wegen des Namens gibt es ansich nicht, es kann nur nervig sein wenn man als Mutter dann z.B. mit dem falschen Namen angesprochen wird (weil alle Welt davon ausgeht man heißt wie das Kind), oder wenn man irgendetwas unterschrieben muss. Aber rechtlich gibt es da keinerlei Probleme. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.03.2013, 11:06



Antwort auf: Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

Soweit mir bekannt ist, müssen alle Kinder den gleichen Namen tragen, sofern Mutter und Vater identisch sind. Das gilt auch bei unverheirateten Eltern. Wieso nimmt dein Freund nicht einfach Deinen Namen an, oder nimmt einen Doppelnamen und die Kinder dann Deinen ?

von Sternenschnuppe am 26.03.2013, 11:15



Antwort auf: Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

2 heißen wie der Papa und 2 wie die Mama... Ich sehe ein Problem bei der Zugehörigkeit... Sollte es zur Trennung kommen und Du das Kind zugesprochen bekommen, und evtl. neu heiraten, hätte das Kind immer einen anderen Nachnamen LG Peeka

von peekaboo am 26.03.2013, 11:37



Antwort auf: Nachname des 1. und 2. Kindes wenn unverheiratet

Wenn ihr heiratet, müsst ihr eine Namenserklärung abgeben und alle gemeinsamen Kinder werden den festgelegten Nachnamen tragen. Der muss für alle gemeinsamen Kinder gleich sein. Nach deutschem Recht. Vielleicht habt ihr die Möglichkeit Auslandsrecht zu wählen?

von Pamo am 26.03.2013, 14:53



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