Hallo Fr. Bader, zu ihrer Antwort hätte ich eine Nachfrage: http://m.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-Mann_160975.htm Wenn der Mann ab Geburt 1 Monat nehmen will, muss er sich doch schon vor der Geburt festlegen, oder? Gilt hier nicht, dass er es auch 7 Wochen vor geplantem ET anmelden muss? Ich dachte, die Woche nach der Geburt betrifft nur die Mutter wegen dem Mutterschutz? Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage!!
von malini am 14.04.2017, 10:56