Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor der Geburt meines ersten Kindes auf Steuerklasse 3 gearbeitet, mein Mann, als Student, hatte daher Steuerklasse 5. Ich habe damals natürlich den Zuschuss vom AG auf mein Nettogehalt nach der Steuerklasse 3 bekommen. Mein Mann hat inzwischen die Steuerklasse 3 und ich 5. Ich bin im erneuten Mutterschutz mit Kind 2 und habe meine Elternzeit von Kind 1 vorzeitig und pünktlich vor Eintritt des Mutterschutzes beendet sodass ich Anspruch auf den AG Zuschuss habe, der aus meinem alten Vollzeitvertrag berechnet wird. Die eigentliche Frage nun: Wird der Zuschuss vom AG wie damals mit der Steuerklasse 3 berechnet oder verringert bzw. berechnet sich der Zuschuss durch den Wechsel auf Steuerklasse 5 dann neu für mich? Würde mein Vertrag jetzt wieder neu aufleben, würde ich ja Vollzeitvertrag auf Steuerklasse 5 arbeiten....?!? Der Steuerklassenwechsel hat glaube ich 1/2 bis 1 Jahr nach der Geburt von Kind 1 stattgefunden. Danke für Ihre Antwort. Liebe Grüße De88li
von De88Li am 15.11.2016, 14:46