Hallo Frau Bader, meine Zwillinge sind im Jahr 2012 geboren.
Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet hab dann drei Jahre Elternzeit genommen und habe dann im letzten Jahr 2015 im Oktober gleich nach Beendigung der Elternzeit war ich krankgeschrieben und bin bis jetzt immer noch krankgeschrieben wegen Depressionen.
Mein Arbeitgeber hat mir sechs Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und mich danach gekündigt. Ab Dezember 2015 habe ich Krankengeld bekommen bis jetzt.
Zwischenzeitlich wurde ich aber während des Krankengeldes schwanger im Februar 2016.
ich habe Oktober entbunden und mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Ich bin aber weiterhin Lückenlos krankgeschrieben.
1.Wenn ich weterhin krankgeschrieben bin Bekomme ich dann krankengeld +300€ Elterngeld ?
2 und dann meiner krankschreIbung Arbeitslosengeld +300€ elterngeld?
von
Lara1985
am 08.12.2016, 11:14
Antwort auf:
Nach mutterschutz Krankengeld und Elterngeld
Hallo,
1. Nein, entweder oder
2. ??
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2016
Antwort auf:
Nach mutterschutz Krankengeld und Elterngeld
1Also wenn ich weiterhin krankgeschriben bin bekomme ich kein Elterngeld?
2Aber wenn meine Krankschreibung endet dann bekomme ich arbeitslosengeld+300€ elterngeld richtug?
3 da ich noch krank bin, kann mein elterngeld ruhen? Ich habe ja dadurch nachteile?
von
Lara1985
am 09.12.2016, 14:29
Antwort auf:
Nach mutterschutz Krankengeld und Elterngeld
Nein, Arbeitslosengeld und Elterngeld zusammen geht eh nicht. Du stehst ja dem Arbeitsmarkt dann gar nicht zur Verfügung. Zumal Du eine Kinderbetreuung nachweisen musst um überhaupt die Voraussetzungen für ALG1 erfüllen zu können.
Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 23:12
Antwort auf:
Nach mutterschutz Krankengeld und Elterngeld
Was muss ich denn machen um überhaupt die 300€ Elterngeld zubekommen? Kann das arbeitslosengeld nicht ruhen bis idas elterngeld fertig ist? Und ich danach noch ein Jahr Arbeitslosengeld bekomme?
von
Lara1985
am 11.12.2016, 06:39
Antwort auf:
Nach mutterschutz Krankengeld und Elterngeld
Wenn würde eh das ALG21 ruhen, nicht das Elterngeld. Den Elterngeld wird eh längstens wie bis zum 12ten bzw 14ten Lebensmonat gezahlt. Was bis dahin nicht genommen wurde verfällt.
Ob Du danach noch ein Jahr ALG1 bekommst hängt davon ab ob du dann eine Kinderbetreuung hast und/oder wie lange du insgesamt noch Anspruch hast. Notfalls greift dann - bei entsprechender Bedürftigkeit, eben Hartz4.
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 17:27