Hallo
Ich bin momentan noch in Elternzeit,da mir mein Alter Arbeitgeber mitgeteilt hat,das ich nach der elternzeit nicht wieder kommen brauch,hab ich mir einen neuen job gesucht,wo ich eigentlich morgen den Arbeitsvertrag unterschreiben soll.Ich bin heute im schneematsch gestürzt und hab mir das Knie verdreht was mittlerweile doch ist und höllisch weh tut.
Wie soll ich mich Verhalten ,erst arbeitsvertrag unterschreiben und dann zum Arzt???
Bzw wer zahlt wenn ich jetzt am Knie operiert werden muss u.krank bin und wieviel????Krankenkasse? ???
Wäre dankbar über Ratschläge
Lg
von
Marit kügler
am 03.01.2017, 14:34
Antwort auf:
Nach elternzeit krank
Hallo,
gibt es bei AG 1 eine schriftliche Kündigung? Sonst besteht der Vertrag noch.
Trotzdem können Sie bei AG 2 den neuen Vertrag unterschreiben.
Liebe Grüße + gute Besserung
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2017
Antwort auf:
Nach elternzeit krank
Natürlich gleich zum Arzt. Je nachdem was es ist, macht es verschleppen nur schlimmer. Sonst hast du vielleicht einen Arbeitsvertrag aber ein Leben lang was von dem "kaputten" Knie. Wenn du morgen zum unterschreiben hin gehst und humpelst fällt das ja auch auf, egal ob du vorher beim Arzt warst oder nicht.
Ab wann soll der neue Vertrag denn gelten?
von
Soie
am 03.01.2017, 15:45
Antwort auf:
Nach elternzeit krank
Bin jetzt beim Arzt.sieht nicht gut aus.
Meine elterzeit geht bisv14.01.2017.Ab 09.01.hätte ich Einarbeitung u.Vertrag beginnt ab 16.01.2017
von
Marit kügler
am 03.01.2017, 15:53
Antwort auf:
Nach elternzeit krank
Ist natürlich sehr zeitnah das ganze. Ich drück die Daumen das es schnell heilt.
von
Soie
am 03.01.2017, 16:04
Antwort auf:
Nach elternzeit krank
Also, dein alter AG hat dir also mitgeteilt das Du nicht wiederkommen sollst. Hat er dir das auch schriftlich gegeben? Und wie viele Mitarbeiter seit ihr?
Falls er Dir schon schriftlich gekündigt hat, hast Du hoffentlich Kündigungsschutzklage eingereicht sofern ihr mehr wie 5 Mitarbeiter seit. Falls er das noch nicht schriftlich dir gegeben hat ist das was er dir gesagt hat eh hinfällig. Arbeitsverträge muss der AG nämlich schriftlich kündigen - und darf es zudem frühstens !!! am ersten Arbeitstag nach der EZ. Und, wenn Du jetzt krank bist, kann er dich auch nicht kündigen. Heißt, er könnte das also frühstens dann wenn Du wieder gesund bist. Und natürlich darf er auch das Gehalt zahlen was Du ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen würdest. Solange Du einen AG hast, bist Du auch krankenversichert - also alles halb so schlimm.
Blöde ist es wenn er Dir die Kündigung hat schriftlich zukommen lassen und das vor längerem und du hast nichts gegen die ungerechtfertigte Kündigung gemacht. Dann könnte es etwas kniffiger werden, da dann auch beim Arbeitsamt eine Sperre droht.
Netter (Ex-) Chef im übrigen, EZ heißt das er Dir den Job freihalten MUSS. genau dazu dient diese. oder mindestens einen vergleichbaren. Und da sind eben nur Kleinbetriebe ausgenommen, aber auch die haben bestimmte Auflagen.
Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 17:56