Nach der Elternzeit wieder schwanger.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach der Elternzeit wieder schwanger.

Wenn ich direkt wieder schwanger werden würde nach der Elternzeit (3 Jahre) hatte vorher eine Vollzeitstelle. Bekomme wieder ein BV. Bekomme ich dann automatisch mein altes Gehalt? Muss ich die Stelle erst wieder antreten bevor ich mir das BV aussprechen lasse?

von Christin1! am 28.08.2016, 12:11



Antwort auf: Nach der Elternzeit wieder schwanger.

Hallo, nein, geht auch ohne Arbeit Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2016



Antwort auf: Nach der Elternzeit wieder schwanger.

http://m.rund-ums-baby.de/recht/Ende-der-Elternzeit-wieder-schwanger-bv-was-bekomme-ich_150165.htm Wurde doch alles ausführlich erläutert. Nein, Du musst keinen Tag auf Arbeit gewesen sein. Angenommen EZ läuft am 31.08.2017 aus und Du bist da bereits schwanger. Erster Arbeitstag wäre der 01.09.2017, dann greift das BV ab dem 01.09.2017. Du bekommst dann, wenn es keine Vertragsänderung gab, Dein altes Gehalt. Ggf. sogar mehr, wenn es zwischenzeitlich Erhöhungen gab. Also immer das, was Dir auch ohne BV zugestanden hätte. (Direkt nach EZ schwanger werden, bringt dennoch wieder Nullrunden bei der EG Berechnung.) Ps: Wenn man schon das Beste & Meiste herausholen will, sollte man sich wenigstens die Mühe machen und mal selbst seinen Kopf anstrengen.

Mitglied inaktiv - 28.08.2016, 12:23



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