Hallo, ich weiß nicht so recht wohin mit der Frage. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. Ich bin verheiratet und wir erwarten im Sommer ein Kind. Mein Mann macht gerade Weiterbildung und danach wird er (in England) seinen Mastertitel machen (2 Jahre), also kurzgefast er ist Arbeitslos. Ich bin noch berufstätig. Und möchte 1,5 Jahre Elternzeit nehmen. Da wir in München leben, habe ich mich bereits in den ersten ssw für ein Kita-platz beworben. Meine Frage ist, wenn ich nach 1,5 Jahren kein Kitaplatz bekomme, dann kann ich nicht arbeiten. Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe? Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Antworten.
von LyenBraun am 04.03.2013, 19:51