Hallo Frau Bader,
und zwar ist meiner Frau während der Elternzeit erneut Schwanger geworden. Elternzeit endet am 06.06.2012! Also müsste meine Frau ab dem 07.06.2012 wieder arbeiten. Da sie aber in einer Praxis arbeitet, hat sie vom Praxisinhaber zu beginn schon ein Beschäftigungverbot auf Grund der Schwangerschaft bekommen, da sie dort mit Kindern arbeitet, was auch zur Krankenkasse schon geschickt worden ist. Das zweite Kind kommt im Dezember. Bekommt sie trotzdem bis zum Mutterschaftsschutz jetzt wieder ihr altes Gehalt oder gar nichts da sie während der Elternzeit schwanger geworden ist und auf Grund des Verbots nicht arbeiten kann? Danke für die Antwort
von
Daniel
am 31.05.2012, 19:01
Antwort auf:
Nach der Elternzeit Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, trotzdem Geld?
Hallo,
Sie bekommt das Gehalt so, als ob sie arbeiten würde.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2012
Antwort auf:
Nach der Elternzeit Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, trotzdem Geld?
Arbeitet Sie bei einem Kinderarzt? Warum bekommt sie ein bv????
Hat Sie keinen impfschutz?
von
CKEL0410
am 31.05.2012, 20:28
Antwort auf:
Nach der Elternzeit Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, trotzdem Geld?
Bei einem Zahnarzt, doch Impfung besteht, Risiko-Schwangerrschaft, da das erste Kind zufrüh auf die Welt kam und da sie, so wie ich es verstanden habe, nicht bei einer Behandlung wegen Ansteckungsgefahr und wegen Medikamenten dort arbeiten kann. Es gab keine andere Möglichkeit sonst dort zu arbeiten, laut Arbeitgeber.
von
Daniel
am 31.05.2012, 20:33
Antwort auf:
Nach der Elternzeit Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, trotzdem Geld?
Ok das passt,beim Zahnarzt darf Sie nicht am Patienten arbeiten.
von
CKEL0410
am 31.05.2012, 21:01