Hallo Frau Bader, ich plane, während meiner Elternzeit in Teilzeit bei einem Arbeitgeber zu arbeiten und meine Tochter von einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich beispielsweise 4 Monate arbeite und dann merke, dass meine Tochter mit der Betreuung nicht zurecht kommt (und wir keine Alternative haben) oder ich das vom Arbeitspensum nicht schaffe. Kann ich dann quasi wieder in die bewilligte Elternzeit (2 Jahre) zurückkehren? Oder müsste ich dann richtig kündigen, ergo auch meinen unbefristeten Arbeitsvertrag? Besten Dank für eine Info hierzu.
von Annsan am 25.10.2017, 19:22