Hallo Frau Bader,
ich müsste bis zum Et (23.01.16) des 2. Kindes im Januar wieder 2 Monate wieder Vollzeit arbeiten (1 Elternzeit endet am 13.10.15).
Wie ist das, wenn ich dann wegen Probleme (habe leider z.Z. Schon Probleme mit Blutungen etc) krankgeschrieben bin, kommt dann trotzdem der alte Vertrag wieder zustande?
von
roselady79
am 30.06.2015, 19:29
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder in VZ arbeiten bis zum Et des 2. kindes
Hallo,
klar. Sie bekommen dann 6 Wo Lohn und dann Krankengeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2015
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder in VZ arbeiten bis zum Et des 2. kindes
Klar. Arbeiten musst Du auch nur bis zum Mutterschutz. Wann beginnt der ?
12. Dezember oder ?
Hast Du noch Urlaubstage die Du direkt an die Elternzeit hängen kannst ?
Die würde ich zuerst verbrauchen und dann die AU wenn nötig um finanziell nur kurz oder gar nicht ins Krankengeld zu fallen.
von
Sternenschnuppe
am 30.06.2015, 19:37