Frage: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Hallo. Ich habe schon eine Tochter die im Juni 3 Jahre alt wird und wir möchten jetzt ein zweites Kind. Nach der ersten Schwangerschaft bin ich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten gegangen und mein Lebensgefährten hat die Elternzeit gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt das ich bei ihm nicht als Teilzeitkraft arbeiten kann. Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt Schwanger werde möchte ich die Elternzeit machen und danach teilzeit arbeiten. Kann ich darauf bestehen das mein Chef mich wieder einstellt als Teilzeitkraft oder kann er mir das verweigern aus betrieblichen Gründen? Und wie lange muss er mir meine Stelle überhaupt frei halten? Muss ich mich kündigen lassen um in Elternzeit zu gehen oder wie läuft das ab? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

von Dartengel am 19.02.2017, 10:56



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Hallo, ob sie ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben, hängt davon ab, ob ihr Arbeitnehmer mehr als 15 Arbeitnehmer hat und ob wichtige betriebliche Gründe dagegen stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Wie viele Mitarbeiter gibt es im Betrieb? Elternzeit kannst du grundsätzlich 3 Jahre nehmen, solange muss dein AG dir deine aktuelle Stelle freihalten. Du brauchst für die Elternzeit nicht kündigen, der AG hat da auch kein Mitspracherecht. Elterngeld gibt es nur 12 Monate (bzw. wenn du es aufteilen lässt 22 Monate). Du hast allerdings erst ab einer gewissen Betriebsgröße (mehr als 15 Mitarbeiter) Anrecht auf Teilzeit nach der Elternzeit.

von malini am 19.02.2017, 13:13



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Wir sind nur eine kleine Apotheke, da kommen wir nicht über 15 Mitarbeiter. Also dann müsste ich im Zweifelsfall eine andere Stelle mit Teilzeit suchen, nach der Elternzeit.

von Dartengel am 19.02.2017, 17:41



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Du darfst auch innerhalb der EZ Teilzeit arbeiten - wissen viele nicht. Sobald das EG im ersten Jahr durch ist auch ohne Verdienstgrenze. Dürfen halt nur nicht mehr wie 30 Std die Woche sein, Dein AG muss dem zustimmen (wobei er es schwerlich verbieten kann wenn er dir nichts geben kann) und du darfst nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten. Wenn Du also vor hast TZ zu arbeiten, würde ich dir auf jeden Fall u 3 Jahre EZ raten. Mit de Anmeldung eben nach Absprache in Teilzeit zu arbeiten. Und dann kann der AG sich überlegen ob er dir was bietet oder sein OK gibt das du woanders arbeitest. Für den Fall das du dir woanders eine TZ-Stelle suchen musst innerhalb der EZ, kann es sogar sein das du entsprechend anteilig Anspruch auf ALG1 hast - Kinderbetreuung vorausgesetzt. Gibt dir dann auch die Möglichkeit, mit Job im Rücken, dich in Ruhe nach einer Lösung für nach der EZ umzuschauen. Falls der neue Job doch nichts ist, hättest Du deinen jetzigen immer noch. Also wie gesagt, auf keinen Fall kündigen und an EZ mitnehmen was geht. Solltest Du evtl sogar das 3te Jahr dir abgesichert haben von deiner ersten Tochter, dann konntest Du das auch noch nehmen. Aber ich denke mal das wirst Du damals nicht gemacht haben, oder?

Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 18:34



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Ich würde nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten wollen, sondern sogar in meiner Stadt. Meine jetzige Stelle ist nämlich weiter weg. Elternzeit bei meiner Tochter hab ich nicht genommen, nur der Papa hat ein Jahr gemacht. Habe noch nicht mal die Partnermonate genommen, die ich hätte nehmen können.

von Dartengel am 19.02.2017, 18:55



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder arbeiten?

Es würde mir um Teilzeit nach der Elternzeit gehen.

von Dartengel am 21.02.2017, 00:23



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