Liebe Frau Bader,
ich (Lehrerin , verbeamtet, in Elternzeit) bin nun ganz frisch schwanger mit meinem ZWEITEN Kind (ET 28.10.2016)
Meine Elternzeit läuft nun im Juli aus, schon DREI MONATE vorher muss ich dem Arbeitsgeber melden WANN und mit WIE VIEL Stunden ich zurückkomme. Abzüglich der Sommerferien müsste ich nur ZWEIEINHALB Wochen arbeiten.
Natürlich liegt es (AKTUELL)in MEINEM INTERESSE mit VIEL Stunden einzusteigen (vollem Deputat).
Daher ergeben sich mir folgende Fragen:
Wie gehe ich da am besten vor:
Variante 1: Ich erzähle meinen AG dass ich schwanger bin und mit einem VOLLEN Deputat für wenige Wochen zurückkomme> Muss er das genehmigen?
Vorteil: Er kann besser planen.
Nachteil: Mir wird Kalkül unterstellt (obwohl ich das meinem Chef nicht zutraue)
Variante 2: Ich eröffne dem AG erst später meine Schwangerschaft (wie spät ist das überhaupt möglich?)
Nachteil: Er hat mich schon eingeplant.
Weitere Überlegung: Falls die Schwangerschaft aus irgendwelchen Gründen nicht vollendet werden kann, muss ich mit einem vollen Deputat zurück, oder? Da mein erstes Kind keinen KIGA besuchen wird (Papa kümmert sich zweieinhalb Wochen ), würden wir von der Betreuung vor einem GROßEN PROBLEM stehen. :-(
Ich bitte um eine OBJEKTIVE Einschätzung und bitte alle Mitlesern von subjektiven Belehrungen abzusehen.
Danke und liebe Grüße
von
frustrolle
am 18.02.2016, 13:53
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Hallo,
ich würde es direkt sagen - Kalkül ist doch eher nicht gegeben - schwnager werden kann man wann man will.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Wann genau ist Dein erstes Kind geboren ?
von
Sternenschnuppe
am 18.02.2016, 16:54
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Im September 2014.
LG
von
frustrolle
am 18.02.2016, 21:17
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Wie lange hattest Du denn Elternzeit genommen?
Sind dann keine vollen zwei Jahre.
Mein Rat: Du verlängerst die Elternzeit einfach bis zum Tag vor neuem Mutterschutz. Muss der AG zustimmen, aber ist ja in seinem Interesse wegen Planungssicherheit.
Ihr habt somit kein Betreuungsproblem, finanziell ändern 2,5 Wochen arbeiten eh nix am neuen Elterngeld. Das wird der Mindestsatz werden.
Du erhältst volles Mutterschutzgeld.
von
Sternenschnuppe
am 18.02.2016, 21:27
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Ja Moment, wenn ich doch OHNE Schwangerschaft zurückgekommen wäre, hätte ich doch die Sommerferien schon bezahlt bekommen (das war ja auch der Grund warum ich die Elternzeit auf 2 Jahre verkürzt habe.
Zwei Monatsgehälter zusätzlich machen schon etwas aus.
Danke
von
frustrolle
am 18.02.2016, 21:33
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Oh. Ok. Das ging jetzt aus Deinem Text für mich nicht so hervor.
Dann musst Du abwägen welches Risiko Dir lieber ist.
Wenn was mit der Schwangerschaft schief gehen sollte, Du Dich nun für die Arbeit entscheidest, dann habt ihr ein massives Betreuungsproblem vorerst.
Bei Elternzeit verlängern wird es dieses Problem nicht geben, die zwei Monate Einkommen aber auch nicht.
Rechtlich ist beides ok. Die Schwangerschaft mitteilen musst Du jetzt nicht, kannst es später.
Persönlich würde ich ersteres machen und dennoch für den Fall der Fälle eine Betreuung organisieren. Beziehungsweise könntest Du dann das 3. Jahr noch nachmelden 7 Wochem vorher. Das würde ja erst im September beginnen.
Dann wäre nur eine kurze Zeit zu überbrücken.
von
Sternenschnuppe
am 18.02.2016, 21:52
Antwort auf:
Nach Elternzeit nur 3 Wochen arbeiten, dann Mutterschutz...
Nunja. sollte aus irgendwelchem Grund die Scheangerschaft nicht gutghehen, könnte auch der Papa eben im EZ gehen Und Du künftig voll arbeiten. Er kann ja TZ in EZ arbeiten und ihr seht eben doch zu eine Kinderbetreuung zu organisieren.
Alles Gute
D
von
desireekk
am 21.02.2016, 02:16