Hallo, Ich hatte eine 3 jährige Elternzeit. Die am 20.6.2015 endete. Aber bin erneut schwanger und habe vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverbot meinem AG vorgelegt. (26.5.15) Wie lauft das ganze jetzt ab? Bekomme ich in dieser Zeit meinen Lohn/Gehalt wieder oder gar nichts? Bzw was steht mir zu, trotz AV? Vielen Dank schonmal für die Antwort(en) Mama Hoch 2
von Mama-hoch-2 am 22.06.2015, 15:37