Frage: nach Elternzeit Zuhause bleiben

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage,bezüglich des Zuhause bleibes nach der Elternzeit. Ich habe nach der Geburt meines zweiten Sohnes drei Jahre Elternzeit genommen.Diese laufen im Juli diesen Jahres nun aus. Mittlerweile bin ich alleinerziehend und habe bis dato keinen Betreuungsplatz für meinen jüngste. Gibt es die Möglichkeit, das ich noch ein weiteres Jahr erstmal Zuhause bleiben kann,natürlich unbezahlt. Es geht mir darum,da ich jetzt alleine für meine Kinder sorge,dass wir weiterhin versichert bleiben und zum anderen möchte ich eigentlich gerne wieder arbeiten gehen und vielleicht hätte ich dann in einem Jahr dann auch einen Kitaplatz. Mit freundlichen grüßen Madlen Bayoudh

von MadlenB am 29.01.2017, 10:27



Antwort auf: nach Elternzeit Zuhause bleiben

Hallo, wenn Sie sich das leisten können u der Ag zustimmt, geht das. Ansatz ist aber eigentlich, dass Sie einen Asnruch auf den KiGA-Platz haben u mit Klage drohen sollten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2017



Antwort auf: nach Elternzeit Zuhause bleiben

Kurz und knapp nein, du hast eon anrecht auf Betreuung seit dein sohn ein jahr alt ist.

von sterntaler82 am 29.01.2017, 10:34



Antwort auf: nach Elternzeit Zuhause bleiben

Das geht, solange Du keine Sozialleistungen beantragst. Die Krankenkasse musst Du dann aber selbst bezahlen. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung. Was hast Du denn alles unternommen um welche zu finden?

von Sternenschnuppe am 29.01.2017, 11:14



Antwort auf: nach Elternzeit Zuhause bleiben

Was ich unternommen habe? Also ich denke mal alles,was in meiner Macht stand.Kita und Betreuungsgruppen angeschrieben. Ich brauche auch einen kompletten Platz und oft wurde mir geteilte Plätze angeboten,also vier Stunden drei mal die Woche. Leider nützt mir soetwas nicht,da ich als Krankenschwester acht Stunden arbeiten muss.

von MadlenB am 29.01.2017, 14:09



Antwort auf: nach Elternzeit Zuhause bleiben

Zum einen kann man auch als Krankenschwester halbtags arbeiten, zum anderen musst du dann zu deiner Gemeinde und denen mit ner klage drohen, du hast anrecht auf einen platz. Ach könntest du auch in einem anderen Berufsfeld arbeiten.

von sterntaler82 am 29.01.2017, 14:16



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